Für wen eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Policen überhaupt. Dennoch verfügen nur wenige Menschen über diesen Versicherungsschutz, denn nicht selten schrecken die teils hohen Kosten ab. Betrachtet man sich jedoch das Risiko, berufsunfähig zu werden und berechnet die daraus resultierenden Verluste, macht eine solche Versicherung auf jeden Fall Sinn. Und zwar nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige, Freiberufler und Hausfrauen.

Hohes Risiko einer Berufsunfähigkeit

#72942469 - fotolia.com -Zerbor

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Als berufsunfähig gilt, wer seine bisherige Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr ausüben kann. Obwohl viele Menschen denken, dies würde ihnen nicht passieren, zeigt die Statistik doch andere Werte. Hiernach müssen fast 40 Prozent aller Berufstätigen ihre Beschäftigung vorzeitig an den Nagel hängen, weil etwa Gelenkbeschwerden, Herz-Kreislauferkrankungen oder Krebs diagnostiziert werden. Immer häufiger treten auch psychische Störungen wie etwa das Burn-Out-Syndrom auf. Vor allem Menschen in körperlich anstrengenden Berufen wie etwa Bauarbeiter oder Kranken- und Altenpfleger sind besonders betroffen. Aber auch Menschen in kaufmännischen Berufen sind aufgrund der hohen Arbeitsbelastung immer häufiger krank. Sie müssen meist mehrere Jahre vor Renteneintritt aus ihrem Beruf aussteigen und können nicht weiter arbeiten. In solchen Fällen drohen herbe finanzielle Einbußen, denn nicht nur das Gehalt entfällt, auch die Rentenansprüche sinken.

Die gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit

Obwohl „Vater Staat“ in Deutschland in vielen Bereichen Sozialleistungen übernimmt, wurden die Zahlungen im Falle einer Berufsunfähigkeit bereits im Jahr 2001 drastisch gekürzt. Anspruch auf die volle Berufsunfähigkeitsrente haben nur noch Menschen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden. Für alle anderen gilt die Absicherung über die Erwerbsminderungsrente. Die halbe Erwerbsminderungsrente erhalten alle Betroffenen, die pro Tag zwischen drei bis sechs Stunden arbeiten können. Zu beachten ist dabei, dass die Beschäftigung nicht im bisherigen Beruf, sondern überall möglich sein kann, denn die gesetzliche Versicherung verfügt über ein uneingeschränktes Verweisungsrecht. Wenn für einen bisherigen Dachdecker also eine Beschäftigung als Verkäufer im Baumarkt gefunden werden kann, muss diese übernommen werden. Rücksicht auf Qualifikationen oder gar Einkommen wird hierbei nicht genommen. Können Betroffene weniger als drei Stunden täglich arbeiten, wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Die Erwerbsminderungsrente in der Übersicht

Halbe Erwerbsminderungsrente

  • Arbeitsfähigkeit zwischen drei bis sechs Stunden täglich
  • Arbeit in jedem denkbaren Beruf
  • Keine Rücksicht auf Qualifikationen oder Einkommenshöhe
  • Höhe abhängig vom Einkommen (2.000 Euro brutto = 335 Euro Rente)

Volle Erwerbsminderungsrente

  • Arbeitsfähigkeit weniger als drei Stunden
  • Verweisung in andere Berufe möglich
  • Höhe abhängig vom Einkommen (2.000 Euro brutto = 670 Euro Rente)

Gesetzliche Zahlungen reichen nicht aus

Diese Darstellung zeigt, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zwar einen Lückenschluss erreichen kann, dass jedoch trotz staatlicher Absicherung ein finanzieller Abstieg droht. Mitunter wird durch die Rente nicht einmal das Sozialhilfeniveau erreicht, was Betroffene zu Hartz-IV-Aufstockern werden lässt. Es ist daher wichtig, eine private Absicherung zu vereinbaren. Die private Berufsunfähigkeit zahlt im Versicherungsfall die vertragliche BU-Rente, und zwar in Höhe der Vereinbarung. So kann jeder Versicherungsnehmer seine Absicherung individuell vereinbaren und auch die Höhe der späteren Rente festlegen. Hinzu kommt, dass eine private Absicherung bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent leistet, und zwar in jedem Fall. Vielfach wird zudem auf die Verweisung in andere Berufe verzichtet. Ist ein Altenpfleger also körperlich nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben, kann er nicht in einen Bürojob verwiesen werden. Er bekommt die vereinbarte Rente somit in jedem Fall. Wichtig ist jedoch, dass entsprechende Vereinbarungen im Vertrag vorhanden sind, worauf bei Abschluss zu achten ist.

Diese Vorteile bietet eine private BU-Versicherung:

  • individuelle Rentenhöhe kann bei Vertragsabschluss festgelegt werden
  • Rente wird ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent gezahlt
  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung in andere Berufe
  • Oftmals werden sogar Startleistungen bei Beginn der Berufsunfähigkeit gewährt

Arbeitnehmer sollten sich privat absichern

Für Arbeitnehmer ist es aufgrund der geringen gesetzlichen Absicherung wichtig, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Zu beachten ist hierbei auch, dass die Erwerbsminderungsrente erst dann gezahlt wird, wenn Betroffene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung als Träger der Erwerbsminderungsrente eingezahlt haben. Hierdurch erhalten auch junge Menschen häufig keine Leistungen, da sie die Mindesteinzahlzeit nicht erreicht haben. Es ist daher sinnvoll, die Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst direkt mit dem Beginn der Ausbildung oder des Studiums abzuschließen. Nicht nur, dass Antragsteller durch das geringe Eintrittsalter und die meist fehlenden Vorerkrankungen einen günstigen Versicherungsschutz erhalten, sie können auch sofort bei einer Erkrankung hierauf zurückgreifen. Bei einigen Versicherungen ist ein Abschluss sogar noch während der Schulzeit mit dem 15. oder 16. Lebensjahr möglich.

Warum Selbstständige eine BU benötigen

Doch nicht nur Arbeitnehmer, auch Selbstständige und Freiberufler sollten einen privaten Versicherungsschutz vereinbaren. Sie leisten in der Regel keine Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und haben daher keinen Anspruch auf eine etwaige Erwerbsminderungsrente. Im Versicherungsfall wäre dann das gesamte Einkommen verloren, nicht selten muss dann auch die Selbstständigkeit aufgegeben werden. Bei einer Erkrankung droht damit der direkte Abstieg in die Sozialhilfe. Um dies zu vermeiden, ist die Absicherung über eine individuelle Berufsunfähigkeitsversicherung zwingend notwendig. Sie sollte, ebenso wie die Berufshaftpflicht oder die Autoversicherung für beruflich genutzte Fahrzeuge direkt mit dem Einstieg in die Selbstständigkeit abgeschlossen werden. Auch hier gilt, dass der Versicherungsschutz umso günstiger ist, je eher er abgeschlossen wird.

Auch Hausfrauen benötigen eine Absicherung

Letztlich ist es auch für Hausfrauen sinnvoll, eine Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit zu besitzen. Diese Berufsgruppe leistet viel, von der Führung des Haushaltes bis hin zur Erziehung der Kinder. Im Falle einer Erkrankung müssen diese Leistungen dann von fremden Personen wie Haushaltshilfen oder Kindermädchen übernommen werden. Solche Kosten können eine Familie stark belasten und ebenfalls in die Armut führen. Erhält die Hausfrau hingegen bei einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente, können diese Kosten hiermit getragen werden. Die Familie wird finanziell entlastet und kann nach wie vor ohne Einschränkungen leben.

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