Welche Versicherungen braucht der Hausbesitzer?

Eigenheimbesitzer sind besonders gefordert, wenn es um das Thema Versicherungen geht. Allerdings gibt es hierbei sinnvolle und weniger sinnvolle Versicherungen. Welche wichtigen Policen sollten existieren? Sind Schäden am eigenen Haus zu verbuchen, kann das schnell einmal in die Hunderttausende gehen. Ein Brand in der Küche oder ein Wasserrohrbruch sind Dinge, die Rücklagen schnell auffressen können.

Sogar ein Unwetter kann schuld sein, dass ein Haus unbewohnbar wird. Die Bewohner müssten in ein Hotel und auch das sind Kosten, die zu vermeiden sind. Hauseigentümer sollten auf jeden Fall gegen elementare Schäden geschützt sein. Darum ist es unverzichtbar, sich im Vorfeld mit seiner Versicherung kurzzuschließen.

Ein Muss, die Wohngebäudeversicherung

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Eine Wohngebäudeversicherung ist ein unbedingtes Muss für jeden Hausbesitzer. Banken die ein Darlehen für eine Immobilie vergeben, binden sogar diese Versicherung ein, ansonsten gibt es keinen Cent. Ein Wunder ist das nicht, denn die Versicherungen decken fast alle Schäden ab, die an einem Gebäude entstehen können.

In den Policen heißt es in der Regel: Die Versicherung deckt alle Schäden ab, die mit fest verbundenen Gebäudeteilen zusammenhängen.

 

Diese Schäden sind abgesichert:

  • Brand
  • Überspannung durch einen Blitz
  • Explosion
  • Leitungswasser
  • Schäden, die durch Sturm und Hagelschlag entstehen

Bei manchen Versicherungen sind sogar Schäden abgedeckt, die durch grob fahrlässige Handlungen entstanden sind. Das ist je nach Versicherung unterschiedlich und mit der Höhe der Prämie verbunden. Nachfragen lohnt sich also.

Es gibt auch Schäden, die noch zusätzlich versichert werden können. So zum Beispiel, Schäden, die durch blitzbedingte Spannungen entstehen. Sowie auch, Elementarschäden, die durch Überschwemmung, Rückstau oder eine Lawine ausgelöst werden. Allen Hauseigentümern, die ihre Heizungen mit Öl betreiben und in einem Gebiet leben, wo Überschwemmungen drohen können, wird so eine Versicherung sicher ans Herz gelegt.

Pflicht des Eigentümers

Damit es bei einem Schadenfall nicht zu Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und der entsprechenden Gesellschaft kommt, muss der Eigentümer einige Vorkehrungen treffen. So sollte das Gebäude immer in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Heißt:

  • Regelmäßige Wartungsarbeiten sind durchzuführen
  • Erforderliche Reparaturen müssen sein
  • In den Wintermonaten muss geheizt werden
  • Ein leerstehendes Gebäude muss kontrolliert und ebenfalls beheizt werden
  • Bei nicht genutzten Gebäuden – oder Teilen hiervon, sind alle Wasserleitungen zu entleeren

Hinweis:
Die Wohngebäudeversicherung ist für alle Hausbesitzer ein Muss. Sie deckt Schäden ab, die durch Sturm, Feuer, Hagel und Leitungswasser entstehen. Kosten werden für Wiederaufbau und Reparaturen gewährt. Elementarschäden, wie Überschwemmungen oder Erdrutsche müssen extra versichert werden.

Die Berechnung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme wird in der Regel am Neuwert des Gebäudes bemessen. Es handelt sich also um den Betrag, den das Haus kosten würde, wenn es neu gebaut wäre. Sie hängt jedoch auch mit der Größe und der Ausstattung zusammen.

Bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften, setzt sich die Summe bekanntlich anders zusammen. Viele machen sie an einem Flächentarif, an Wertgutachten oder am gleitenden Neuwert fest. Kommt noch eine Elementarschadenversicherung hinzu, werden die Prämien angepasst. Elementarschadenversicherung,

Es gibt jedoch noch weitere Versicherungen, die alle Hausbesitzer haben sollten. Sind diese nicht vorhanden, kann es teuer werden. Nicht selten führt das in die Privatinsolvenz, denn viele Schäden können kaum aus eigener Tasche gezahlt werden

Eine wichtige Versicherung, ist die Hausratversicherung. Wohngebäude und dass innen befindliche Mobiliar, Geräte und sonstiges müssen immer getrennt versichert werden. Einrichtungsgegenstände sind bei der Wohngebäudeversicherung nicht geschützt. Wer diese Versicherung nicht für nötig hält, sollte einen Rundgang durch sein Haus machen und sich vorstellen, es wäre leer. Rechnet sich derjenige nun aus, welchen Wert seine Einrichtung hat, wird schnell klar, welche Summen er zahlen müsste.

Inventar wird auch mit den Jahren ersetzt. Ein Röhrenfernseher wird durch einen Flachbildschirm ausgetauscht und auch ansonsten werden Gegenstände angeschafft. Es ist nötig, sich alle paar Jahre seine Police anzusehen, um den Betrag gegebenenfalls aufzustocken.

Wichtig:
Ist die Versicherungssumme zu niedrig, werden etwaige Schäden auch nur anteilig übernommen.

Hausratversicherung – Was alles ist versichert

Im Gegensatz zu anderen Versicherungen, ist die Hausratversicherung äußerst beliebt. Hab und Gut sollte ausreichend versichert sein. Pflicht ist sie nicht, aber da Gegenstände immer teurer werden, ist eine solche Versicherung unbedingt anzuraten.

Über die Privatversicherung ist alles versichert, was sich in einer Wohnung oder einem Haus befindet. Erst bei einem eventuellen Verlust, wird jedem schnell klar, welche Werte er gehortet hat. Hier ist es nicht nur der ideelle Wert, der verloren geht, sondern in erster Linie auch der Materielle.

Diejenigen, die über eine Haftpflichtversicherung versichert sind, denken in vielen Fällen, das sie genügend abgesichert sind. Das ist nicht der Fall, denn diese bezahlt nicht den Neuwert, sondern nur den Zeitwert, der zerstörten oder gestohlenen Gegenstände.

Folgende Gegenstände sind bei der Hausratversicherung abgedeckt:

  • Einrichtungsgegenstände ( Möbel, Bilder, Teppiche, Vorhänge )
  • Gebrauchsgegenstände ( Kleidung, Haushaltsgeräte, Computer, Bücher )
  • Verbrauchsgegenstände ( Nahrungs – und Genußmittel )
  • Bargeld und Wertgegenstände ( Kunstwerke, Schmuck )
  • Einbaugegenstände ( mit dem Gebäude fest verbundene Gegenstände wie, Sanitäranlagen, Einbauküchen, Schränke )
  • Sonstige Gegenstände ( Sportgeräte, Zubehör, Haustiere )

Folgende Ursachen können der Grund sein, wenn eine Hausratversicherung die Deckung übernimmt. Schäden, die durch Sturm und Hagel hervorgerufen werden, sowie auch alle Schäden, die durch Leitungswasser entstehen. Weiterhin wird gezahlt bei Brand, Explosion und Implosion. Abgedeckt sind auch, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Greifen tut die Versicherung ebenfalls, wenn die Bewohner des Hauses sich im Urlaub befinden und am Urlaubsort bestohlen werden.

Überspannungsschäden, die durch Blitzschlag verursacht wurden und auch Glas Objekte müssen allerdings extra versichert werden. Dazu gehören auch jene Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden. Hier sind es Seng – und Schmorschäden, die beispielsweise durch eine Zigarette entstehen können.

Bevor eine Hausratversicherung abgeschlossen wird, sollte das Inventar und alles was dazu gehört, genau ermittelt werden. Eine etwaige Unterversicherung zieht Konsequenzen nach sich. Wer zu niedrig versichert ist, bekommt im Schadenfall nur rund 80 Prozent der Kosten ersetzt.

Die Haftpflichtversicherung

Jeder Hausbesitzer sollte auch eine Police für eine Haftpflichtversicherung haben. Dachziegel, die während eines Sturms auf ein geparktes Auto vor dem Haus fallen, können großen Schaden anrichten. Umso größer wird der Schaden, wenn dadurch Passanten verletzt werden.

Diese Versicherung ist auf jeden Fall sinnvoll und das nicht nur für Eigenheimbesitzer. Schnell kann ein Schaden, auch außerhalb geschehen. Alle Kosten die dadurch entstehen, werden von der Versicherung übernommen.

Die private Haftpflichtversicherung deckt viele Risiken ab, die im Leben entstehen können. Der Hund zertrampelt Nachbars Blumenbeete oder das Kind zerdeppert eine Fensterscheibe. Laut BGB ist jeder für Schäden verantwortlich, die er selbst verursacht. Haften muss folglich jeder, mit seinem gesamten Vermögen. In der Regel werden diese Versicherungen mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen.

Sind Ansprüche begründet, übernimmt die private Haftpflichtversicherung:

Kosten für die Wiederherstellung beschädigter Gegenstände oder für gleichwertigen Ersatz
Kosten für Folgeschäden ( Nutzungsausfall des betreffendes Gegenstands )
Kosten für Bergung und Behandlung verletzter Personen
Kosten bei Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder Kosten für lebenslange Rente

Es gibt Dinge, die unbedingt versichert sein sollten. Hierzu kommt eine angemessene Versicherungssumme, die mindestens 5 Millionen Euro hoch sein sollte. Hierin enthalten sind Personen -, Sach – und Vermögensschäden.

Zudem sollten mitversichert sein, Schäden durch Internetnutzung. Hierin sind Datenmissbrauch oder ein Computervirus enthalten. Sollte ein Dritter ebenfalls einen Schaden erleiden, ist auch das abgesichert. Bei dieser Versicherung sollte auch ein Auslandsaufenthalt bedacht werden. Es ist die maximale Dauer und die maximale Leistungshöhe zu bedenken. Was jeder Versicherungsnehmer zusätzlich versichern kann, ist ein Schlüsselverlust. Es erfolgt in diesem Fall eine Kostenerstattung, falls ein privater, ein fremder oder ein beruflicher Schlüssel verloren geht.

Zusätzlich kann in jedem Vertrag eine Klausel bezüglich Mietsachschäden verankert werden. Diese greift bei Schäden, die am Eigentum des Vermieters entstehen können. Wichtig ist, dass eigene Kinder in die Haftpflichtversicherung einfließen. Hier erfolgt eine Kostenerstattung, wenn Kinder unter 7 Jahren und im Straßenverkehr unter 10 Jahren Schäden verursachen.

Die Versicherung für alle Häuslebauer

Soll es ein Eigenheim sein, geht für viele Familien ein lang ersehnter Traum in Erfüllung. Doch hier kommt der Bauherr nicht ohne passende Versicherung aus. Die Bauherrenhaftpflicht Versicherung deckt Schäden ab, die während der Bauphase entstehen können und das nicht nur an Gegenständen. Der Bauherr ist auch schadensersatzpflichtig, wenn an einer Person Schaden entsteht.

Erleidet ein Handwerker, der Bauherr selber oder eine nicht beteiligte Person, egal welcher Form, einen Schaden, ist dieser in der Pflicht. Bei dieser Versicherung ist das Besondere, dass sie eventuell auch die Kosten eines Rechtsstreites übernimmt, wenn nicht gerechtfertigte Ansprüche erhoben werden.

Eine Baustelle birgt auf jeden Fall ein Risiko. Schnell kann ein Unfall durch Unachtsamkeit passieren. Es können dabei nicht nur Sachschäden entstehen, sondern auch Personen können verletzt werden. Besonders häufig sind folgende Schadensfälle:

  • Sicherheitsvorkehrungen werden nicht eingehalten, dazu gehören mangelnde Beleuchtung oder fehlende Absperrungen
  • Unzureichend gesicherte Gerüste
  • Zu hohe Temperaturen, die zum Beispiel durch ein Schweißgerät entstehen können
  • Stürze von nichtbeteiligten Personen durch, Schmutz auf Gehweg und Straße
  • Falsch gelagerte Baumaterialien

Richtig teuer wird es, wenn auf benachbarten Grundstücken ein Schaden angerichtet wird. Aber auch Schäden durch Feuchtigkeit, Dämpfe und Gase können ganz schön ins Geld gehen. Bauherren, die keine solche Versicherung haben, müssen sämtliche Schadenersatzansprüche und zudem auch noch eventuelle Anwalts – und Gerichtskosten begleichen.

Sicherheitsvorkehrungen für Bauherren

Auch mit der Bauherrenversicherung, hat der spätere Eigentümer eine Obliegenheitspflicht. Dazu gehört, dass er Sorge zu tragen, dass Absperrungen gut erkennbar sein müssen. Bei großen Baustellen ist ein Bauzaun ratsam.

Ausgehobene Gruben brauchen eine Abdeckung, sodass Personen nicht gefährdet werden. Er muss für eine sichtbare Beschilderung sorgen und auch für eine ausreichende Beleuchtung, der gesamten Baustelle.

Passanten müssen geschützt werden, vor Dingen, die aus großer Höhe fallen können. Hier kann ein Dach zum Gehweg in Erwägung gezogen werden.

Haus – und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Diese Versicherung ist ebenfalls wichtig, wenn sich der Hausbesitzer nicht immer in seinem Haus aufhält. Verreist er zum Beispiel in den Wintermonaten, muss er Sorge tragen, dass es einen Räumdienst gibt. Rutscht eine Person auf einem nicht geräumten Gehweg aus, steht er in der Pflicht. Das kann unter Umständen sehr teuer werden, es drohen:

  • Schmerzensgeld
  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • Eventuell eine lebenslange Rentenzahlung

Die Versicherung greift vor allen Dingen dann, wenn ein Haus untervermietet wurde. Bestenfalls trägt ansonsten die vorhandene Haftpflichtversicherung den Schaden.

Als letzte Versicherung für Eigenheimbesitzer wird die Rechtsschutz Versicherung angeraten. Streit mit Nachbarn oder anderen Wohnungseigentümern ist leider heute keine Seltenheit mehr. Es gibt zudem noch andere juristische Gründe rund ums Eigenheim. Auseinandersetzungen vor Gericht werden immer teuer, darum sollte eine Rechtschutzversicherung in keinem Fall fehlen.

Diejenigen, die ihre Familie absichern wollen und über ein Eigenheim verfügen, sollten über eine Risikolebensversicherung nachdenken. Ein Darlehen für ein Haus ist schließlich eine Sache, die über viele Jahre getragen werden muss. Sollte im Todesfall keine solche Versicherung existieren, müssen die Nachkommen den Schuldenberg abtragen.

Es kann aber bei Vertragsabschluss für einen Kredit oder ein Darlehen eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden. Diese bezahlt bei Todesfall das Haus und so kann keine finanzielle Lücke entstehen.

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