Haftpflichtversicherung - eine wichtige Versicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn per Gesetz haftet jeder Bürger für einen Schaden, der fahrlässig verursacht wurde. Und dies kann teuer werden, denn neben Sachschäden müssen auch Personen- und Vermögensschäden getragen werden. Gerade bei schwerwiegenden Personenschäden kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die Ansprüche der Geschädigten und sorgt so dafür, dass das Leben unbeschwert genossen werden kann.

Haftpflichtversicherung – Die rechtliche Lage im Schadensfall

(c) DOC RABE Media - Fotolia.com

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Wer fahrlässig einen Schaden verursacht, muss dem Bürgerlichen Gesetzbuch zufolge diese Schäden übernehmen. Schäden, die durch minderjährige Kinder verursacht werden, müssen die Eltern tragen. Ist die Fensterscheibe, die beim Fußball spielen kaputt geht, noch relativ günstig, kann ein Personenschaden mehrere Millionen Euro kosten. Will ein auf der Straße fahrendes Auto beispielsweise dem spielenden Kind ausweichen und verursacht dabei einen schweren Unfall, kann dies mitunter sogar zur Querschnittslähmung führen. Der Schadenverursacher muss in einem solchen Fall nicht nur die Schäden am Fahrzeug übernehmen, sondern auch die Krankenbehandlung, den Verdienstausfall und ggf. sogar einen Verletztenrente tragen. Solche Kosten können schnell in die Millionen gehen. Für viele Familien kann dies den finanziellen Ruin bedeuten, denn die Forderungen müssen vom vorhandenen Vermögen und den künftigen Einkommen getragen werden. Lediglich der gesetzliche Pfändungsfreibetrag bleibt dann noch zum Leben.

Die Haftpflichtversicherung sorgt für finanziellen Schutz

Um in derartigen Situationen entspannt zu bleiben, sollte jede Familie, jeder Single und jedes Paar über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Sie ist vergleichsweise günstig und schon für wenige Euro im Monat zu haben. Sie springt in den oben genannten Fällen ein und übernimmt die verursachten Schäden.

Grundsätzlich übernimmt die Haftpflichtversicherung folgende Schäden:

  • Vermögensschäden
  • Sachschäden
  • Personenschäden

Unter einem Vermögensschaden versteht man etwa einen entgangenen Gewinn oder Zusatzkosten, die einer Person etwa durch notwendige Umbuchungen von Flügen oder Bahnreisen entstehen. Wenn ein Selbstständiger bei einem Unfall seine Aufträge nicht erfüllen kann, müssen die Verursacher den entgangenen Gewinn übernehmen. Sachschäden hingegen sind alle Schäden, die an Gegenständen verursacht werden. Vom kaputten Gartenzaun über die Delle im Auto bis hin zum defekten Handy wird hier alles übernommen. Wichtig ist dabei natürlich, dass der Schadenverlauf plausibel nachvollziehbar ist und dokumentiert wird. Nur so können die Leistungen auch ausgezahlt werden. Unter Personenschäden versteht man letztlich alle Verletzungen, die eine Person durch das Verhalten des Versicherten davon trägt. Die Versicherung kann in solchen Fällen zur Zahlung von Krankheitskosten, Reha-Kosten oder auch Verletztengeldern aufgefordert werden.

Was die Haftpflichtversicherung nicht übernimmt

Auch wenn die Leistungen einer Haftpflichtversicherung sehr umfangreich sind, gibt es auch einige Schäden, die von ihr nicht übernommen werden. Hierzu gehören etwa Schäden, die sich der Versicherte selbst zufügt, aber auch Schäden, die sich Familienmitglieder untereinander zufügen, sind nicht versichert. Letztlich muss auch bei vorsätzlichen Taten geklärt werden, ob diese übernommen werden. Kann der Vorsatz nachgewiesen werden, wird sich die Haftpflichtversicherung ganz sicher streuben, den Schaden zu übernehmen.

Folgende Schäden sind nicht versichert:

  • Selbst zugefügte Schäden
  • Schäden durch Familienmitglieder
  • Vorsätzlich zugefügte Schäden oder Schäden aus Straftaten
  • Schäden mit dem eigenen Fahrzeug (diese übernimmt die Kfz-Haftpflicht)
  • Schäden durch betriebliche Unternehmungen

Die Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Forderungen ab

Bevor die Haftpflichtversicherung einen Schaden übernimmt, wird natürlich geprüft, ob die Forderungen berechtigt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Versicherung gegen die unberechtigten Forderungen vorgehen und diese abweisen. In solchen Situationen wirkt die Haftpflichtversicherung wie eine Rechtsschutzversicherung. Sie setzt sich für den Versicherten ein, notfalls wird sogar ein Gerichtsprozess geführt. Damit schützt die Haftpflichtversicherung doppelt, einmal bei tatsächlich verursachten Schäden und einmal für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Besondere Haftpflichtversicherungen

Die Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich eine Versicherung, die selbst verursachte Schäden übernimmt. Im Rahmen des Versicherungsabschluss sollte allerdings geprüft werden, welche Haftpflichtversicherung notwendig ist, denn hier gibt es oft große Unterschiede. Auch übernehmen nicht alle Versicherungen alle Schäden, denn etwa für Haustiere, aber auch für Betriebe gibt es spezielle Policen.

Diese Haftpflichtversicherungen sind am Markt erhältlich:

Die private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflicht übernimmt alle Schäden, die im Privatbereich entstehen. Sie ist ideal, um sich selbst und die eigene Familie vor hohen finanziellen Forderungen zu schützen.

Die Kfz-Haftpflicht

Wie der Name schon zeigt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Autofahrer wichtig. Sie ist in Deutschland sogar eine Pflichtversicherung und muss vor der Anmeldung des Fahrzeugs abgeschlossen werden. Sie deckt alle Schäden ab, die beim Führen des Autos entstehen können.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Halter von Hunden oder Pferden benötigen zusätzlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie deckt die Schäden, die durch die Hunde oder Pferde verursacht werden, denn diese muss der Tierhalter tragen. Kleinere Haustiere hingegen benötigen keinen zusätzlichen Versicherungsschutz. Bei Schäden durch Kaninchen, Vögeln oder Fischen tritt die Hausratversicherung ein.

Bauherrenhaftpflicht

Beim Bau eines Hauses kann der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht sinnvoll sein. Sie trägt die Kosten, wenn am Bau Dritte zu Schaden kommen. Auch dann, wenn Außenstehende durch die Baumaßnahmen verletzt werden, tritt die Versicherung ein.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Besitzer von Immobilien oder Grundstücken sollten zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Diese tritt ein, wenn durch das Grundstück, etwa durch umfallende Bäume, Schäden entstehen.

Betriebshaftpflichtversicherungen

Auch Selbstständige und Unternehmer benötigen einen speziellen Haftpflichtschutz. Sollten sie ihre Kunden bei der Ausübung ihres Berufs schädigen, übernimmt die Haftpflichtversicherung diese Kosten und schützt den Unternehmer so vor finanzieller Belastung. Für Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte ist eine Berufshaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung

Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung, egal in welchem Bereich, ist es wichtig, einen Blick auf die Deckungssummen des Vertrages zu werfen. Unter den Deckungssummen versteht man den Betrag, den die Versicherung maximal an den Geschädigten überweist. Diese Summe sollte, vor allem mit Blick auf mögliche Personenschäden, nicht zu gering gewählt werden. Sollte der Betrag nämlich nicht ausreichen, könnte der Verursacher trotz vorhandenem Versicherungsschutz zur Zahlung der Differenz aufgefordert werden. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung sollten die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden mindestens drei Millionen Euro betragen. Besser sind höhere Versicherungssummen, etwa zehn Millionen Euro. Der Aufpreis für den höheren Versicherungsschutz ist nur gering und sollte daher unbedingt gewählt werden. Auch bei den übrigen Haftpflichtversicherungen sollten die Deckungssummen möglichst hoch gewählt werden, um spätere Zusatzforderungen zu vermeiden.

Versicherungsvergleiche in der Haftpflichtversicherung lohnen sich

(c) Trueffelpix - Fotolia.com

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Menschen, die bislang noch keinen Versicherungsschutz besitzen, können den passenden Versicherungsschutz über einen Vergleich für sich finden. Für den Vergleich wird einfach die gewünschte Versicherungssumme angegeben, schon werden die Angebote am Markt angezeigt. So ist es einfach möglich, teure und günstige Policen herauszufinden und diese schließlich sogar online abzuschließen. Um die Kosten zu senken, kann es sich anbieten, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Diese kann etwa in Höhe von 150 Euro oder 300 Euro gewählt werden. Bis zu diesem Betrag müssen eventuelle Schäden selbst übernommen werden. Erst bei höheren Schäden tritt die Versicherung ein. Welche Ersparnisse sich hierdurch ergeben, zeigt der Versicherungsrechner, der online kostenfrei genutzt werden kann.

Welche Vertragsbestandteile die Haftpflichtversicherung aufweisen sollte

Im Bereich der Haftpflichtversicherung gibt es seit einiger Zeit eine Reihe von Zusatzangeboten, die jeder Kunde individuell für sich nutzen kann. So ist es möglich, die Versicherung auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen und einen passenden Versicherungsschutz zu erhalten. Eine wichtige Position beim Abschluss der Haftpflichtversicherung ist die so genannte Ausfalldeckung. Sie tritt ein, wenn Versicherte einen Schaden erlitten haben, die die Haftpflicht des Schädigers nicht übernehmen kann. Auch wenn dieser gar keinen Versicherungsschutz besitzt, tritt die Ausfalldeckung des eigenen Vertrages ein. Dieses Risiko ist durchaus präsent, denn Statistiken zeigen, dass gut 30 Prozent aller Haushalte in Deutschland nicht versichert sind. Beim Versicherungsvergleich ist es sinnvoll, speziell nach Tarifen mit Ausfalldeckung zu suchen und diese für sich zu nutzen. Neben der Ausfalldeckung kann speziell für Mieter auch die Versicherung von Mietsachschäden sinnvoll sein. Auch eine Absicherung für verloren gegangene Schlüssen kann sich lohnen. Muss etwa eine gesamte Schließanlage in einem mehrstöckigen Hochhaus ausgewechselt werden, kann dies durchaus teuer werden.

Diese Zusatzabsicherungen sollte eine Haftpflichtversicherung aufweisen:

  • Absicherung von Mietsachschäden bei Mietern
  • Absicherung von Schlüsselverlust
  • Absicherung von Gefälligkeiten
  • Absicherung von Sport- und Freizeitaktivitäten und Hobbys

Die Haftpflichtversicherung für Singles, Paare und Familien

Eine Haftpflichtversicherung sollte zur Grundausstattung jedes Einzelnen gehören. Bereits junge Erwachsene, die bei ihren Eltern ausziehen, sollten einen entsprechenden Versicherungsschutz vereinbaren. Single-Tarife sind besonders günstig, denn diese müssen ja nur eine einzige Person absichern. Paare, die zusammen leben, benötigen hingegen nur einen einzigen Vertrag. Hier sollte allerdings angegeben werden, dass eine Lebensgemeinschaft besteht. So wissen die Versicherer, das zwei Personen abgesichert werden müssen. Hierfür wird meist nur ein kleiner Aufpreis fällig. Für Familien hingegen gibt es spezielle Tarife, die alle Familienmitglieder und damit auch noch im Haushalt lebende erwachsene Kinder absichern. Kinder benötigen keine separaten Versicherungsschutz, diese Kosten können die Eltern durchaus sparen.

Haftpflichtversicherung nicht nur beim Neuabschluss vergleichen

Die Haftpflichtversicherung ist eine Schadensversicherung, bei der kein Rückkaufswert wie etwa bei Lebensversicherungen besteht. Die Versicherung kann somit jeweils zum Ablauf eines Versicherungsjahres mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Lediglich dann, wenn bei Vertragsabschluss eine drei- oder fünfjährige Mindestlaufzeit vereinbart wurde, muss diese eingehalten werden. Somit lohnt sich ein Versicherungsvergleich für die Haftpflichtversicherung nicht nur für Neukunden, sondern auch für Menschen, die bereits eine Versicherung nutzen. Oftmals ist es möglich, 20-50 Prozent des Beitrages einzusparen, um diese Gelder in andere notwendige Versicherungen wie etwa die Hausratversicherung zu investieren. Da Versicherungsvergleiche kostenfrei sind, können diese in regelmäßigen Abständen genutzt werden, um die Versicherungskosten jährlich zu überprüfen.

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