Hausratversicherung - so finden Sie die passende Absicherung!

Die Hausratversicherung gehört zu den elementaren Versicherungsverträgen, denn sie ersetzt den vorhandenen Hausrat, wenn dieser etwa durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm beschädigt wird. Eine solche Versicherung ist für alle Menschen sinnvoll, die ihr Hab und Gut nicht ohne Probleme aus eigenen Mitteln ersetzen können oder sich vor hohen Schäden schützen wollen. Auf Wunsch ist es möglich, den Deckungsumfang der Hausratversicherung zu erweitern und neben teuren Fahrrädern auch Schäden bei Elementarschäden wie Überschwemmungen abzusichern.

Warum die Hausratversicherung so wichtig ist


Jeder Mensch hat in seiner Wohnung zahlreiche Möbelstücke, Elektronikartikel und Kleidung, die in ihrer Summe einen beträchtlichen Wert aufweisen können. Bei einem etwaigen Rohrbruch oder einem Feuer wären all diese Dinge zerstört und müssten neu angeschafft werden. Je nach Größe der Wohnung können so schnell einige tausend Euro Schaden entstehen. Wäre keine Versicherung vorhanden, müssten alle Gegenstände aus eigenem Vermögen neu angeschafft werden. Viele Familien können sich dies allerdings nicht leisten und müssen dann entweder auf Second-Hand-Ware oder Schenkungen von Freunden zurückgreifen. Um dies zu vermeiden, ist der Abschluss einer Hausratversicherung lohnend. Er bietet sich sowohl für die Single-Wohnung wie auch das Einfamilienhaus an. Gegen einen geringen Jahresbeitrag sind dann alle Gegenstände innerhalb der Wohnung versichert und werden ersetzt, sollte ein versichertes Schadensereignis auftreten.

Welche Dinge die Hausratversicherung im Einzelnen abdeckt

Die Hausratversicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz, denn sie ersetzt alle im Haushalt befindlichen Gegenstände, die zerstört wurden. Hierzu gehören neben Möbeln auch alle Haushaltsgeräte, Kleidungsstücke und sogar Laminat, wenn dieser von den Mietern in die Wohnung gelegt wurde. Sogar Einbauküchen werden ersetzt, wenn diese nicht bereits in der vermieteten Wohnung vorhanden war und einfach abgebaut werden kann. Lediglich fest mit der Wohnung verbundene Gegenstände wie Türen und Fenster sind nicht Bestandteil der Hausratversicherung. Werden diese bei einem Brand zerstört, ist dies Sache des Hauseigentümers, der über eine Wohngebäudeversicherung verfügen sollte. Der Versicherungsschutz für die Hausratversicherung gilt im Übrigen nicht nur für Gegenstände, die in der Wohnung selbst verwahrt werden. Auch Gegenstände in Kellerräumen, auf dem Dachboden sowie in Garagen und Anbauten sind versichert.

Folgende Gegenstände werden von der Hausratversicherung ersetzt:

  • Möbel
  • Kleidungsstücke
  • Bilder und Gemälde an den Wänden
  • Wertgegenstände bis zu einer vertraglich vereinbarten Summe
  • Haushaltsgeräte
  • Elektronikartikel wie Laptop, Fernseher etc.

Wie bei vielen Versicherungen ist es allerdings auch bei der Hausratversicherung notwendig, die Vertragsbedingungen im Einzelnen genau zu überprüfen. Zwar sind Haushaltsgegenstände und Elektronikartikel immer versichert, bei Wertsachen hingegen gilt eine bestimmte Obergrenze, die je nach Vertrag recht unterschiedlich ausfallen kann. Wer mehrere Wertgegenstände wie Schmuck oder Kunstwerke im Haus aufbewahrt, sollte dies mit seiner Hausratversicherung individuell klären und die Versicherungssumme entsprechend hoch vereinbaren. Obergrenzen gibt es vielfach auch für Überspannungsschäden. Da in vielen Haushalten mittlerweile jedoch zahlreiche Elektronikartikel zu finden sind, sollte auch hier in einem Vergleich der Anbieter auf die Versicherungssumme geachtet werden.

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung kann individuell erweitert werden

Die Hausratversicherung deckt im Normalfall alle Schäden ab, die durch

  • Feuer
  • Explosion
  • Sturm
  • Hagel
  • Raub und Einbruchdiebstahl

verursacht werden. Hausrat kann aber nicht nur durch die vorgenannten Ereignisse, sondern auch in anderen Situationen beschädigt werden. So ist es beispielsweise möglich, dass Gegenstände im Urlaub gestohlen werden. Nur Versicherungsnehmer, die über eine Außenversicherung verfügen, erhalten in solchen Fällen ihren Schaden ersetzt. Auch bei Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch oder Überschwemmungen sind die Kosten in vielen Fällen nicht versichert. Die Wetterphänomene der vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass solche Ausnahmesituationen auch in Deutschland auftreten können. Es kann sich daher lohnen, eine so genannte Elementarschadenversicherung abzuschließen. Sie übernimmt die Kosten auch bei Überschwemmungen oder Schneedruck und sichert speziell Wohnungen in Risikogebieten umfangreich ab. Auf Wunsch ist es zusätzlich möglich, die Hausratversicherung mit einer Fahrradversicherung oder einer Glasbruchversicherung zu erweitern. Die Fahrradversicherung übernimmt dann den Ersatz teurer Räder, sollten diese gestohlen werden. Die Glasversicherung hingegen springt ein, wenn größere Glasfronten innerhalb der Wohnung beschädigt werden. Vor allem dann, wenn größere Aquarien oder Glaseinsätze in Türen vorhanden sind, kann sich diese zusätzliche Absicherung durchaus lohnen.

Mit diesen Zusatzbausteinen kann die Hausratversicherung ergänzt werden:

  • Elementarschadenversicherung für Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben
  • Glasbruchversicherung
  • Fahrradversicherung
  • Außenversicherung für Schäden im Ausland

Welche Kosten im Einzelnen für die jeweiligen Zusatzbausteine anfallen, kann individuell über einen Versicherungsrechner ermittelt werden. Natürlich ist es möglich, den Umfang der Versicherung bei Bedarf durch Hinzunahme weiterer Bausteine zu erweitern oder einzelne Bausteine fristgerecht zu kündigen, sollten diese nicht mehr benötigt werden.

Diese Dinge sind in der Hausratversicherung nicht versichert

Grundsätzlich übernimmt die Hausratversicherung den Ersatz aller Gegenstände, sofern sich diese im Haushalt befanden. Dies gilt nicht nur für eigenen Hausrat, sondern auch für geliehene Sachen. Wer sich also eine teure Kaffeemaschine oder eine Spielkonsole leiht, ist ebenfalls versichert. Keinen Schadenersatz hingegen gibt es, wenn Dinge herunterfallen und hierdurch einen Defekt erleiden. Auch bei Diebstählen gibt es deutliche Grenzen. Wird auf der Straße etwas ohne Gewaltanwendung geklaut, erfolgt kein finanzieller Ausgleich. Steigen Diebe in ein Haus mit geöffnetem Fenster ein, verweisen einige Versicherer zudem auf grobe Fahrlässigkeit und lehnen den Ausgleich des Schadens ab. Nur bei guten Tarifen erhalten Versicherte auch hier ihren finanziellen Ausgleich. Daher kann es sinnvoll sein, den vorhandenen Versicherungsvertrag zu überprüfen und dessen Vertragsbedingungen einmal genauer zu lesen. Vielfach zeigt sich, dass hier durchaus Versicherungslücken bestehen, die durch den Neuabschluss eines leistungsstarken Tarifs ausgeglichen werden können.

Die Kosten einer Hausratversicherung

Wie bei vielen anderen Versicherungen auch orientieren sich die Kosten einer Hausratversicherung in erster Linie an der möglichen Erstattungssumme im Schadensfall. Diese ist natürlich umso höher, je größer die Wohnung ist und je mehr Gegenstände versichert werden müssen. Aus diesem Grund berechnet sich der individuelle Beitrag in den meisten Fällen anhand der Wohnungsgröße. Alternativ ist es natürlich auch möglich, eine eigene Versicherungssumme anhand der ungefähren Werte in den eigenen vier Wänden festzulegen. Dies ist jedoch oft schwierig, denn die einzelnen Preise können meist nur schwer nachvollzogen werden. Zudem besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt wurde und der gesamte Schadensumfang nicht beglichen werden kann. In solchen Fällen ersetzt die Versicherung im Schadenfall auch nur einen Teil der Summe, was für Versicherungsnehmer fatale Folgen haben kann. Wurde die Versicherungssumme beispielsweise auf 50.000 Euro festgelegt, der eigentliche Schaden wird nach einem Brand aber auf 100.000 Euro geschätzt, liegt eine Unterversicherung vor. Da die Versicherungssumme um 50 Prozent zu niedrig angesetzt wurde, wird auch die Versicherung nur 50 Prozent der Kosten übernehmen. Dies bedeutet:

  • Schadenswert 20.000 Euro
  • Übernahme durch die Versicherung: 10.000 Euro

Zwar spart man als Versicherungsnehmer durch die niedrigere Versicherungssumme pro Jahr etwas Beitrag, die Risiken im Schadensfall sind allerdings enorm. Daher sollte gezielt nach einer Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht gesucht werden. Die meisten Versicherer verzichten auf den Passus der Unterversicherung, wenn eine Pauschalsumme pro Quadratmeter gewählt wird. Diese liegt zumeist bei 650 Euro pro qm und entspricht der durchschnittlichen Erstattung. Die Versicherungssummen für eine Hausratversicherung in Abhängigkeit der Quadratmeter Wohnfläche berechnen sich demnach wie folgt:

Wohnfläche Deckungssumme

50 qm 32.500 Euro
75 qm 48.750 Euro
100 qm 65.000 Euro

Sollte dieser Wert zu gering sein, besteht natürlich immer die Möglichkeit, die Versicherungssumme individuell zu erhöhen. Die Versicherungsprämie wird in einem solchen Fall natürlich entsprechend angepasst.

Diese Dinge sollten bei einer Hausratversicherung unbedingt beachtet werden

Beim Abschluss einer Hausratversicherung gibt es verschiedene Dinge, auf die Versicherungsnehmer unbedingt achten sollten. Auch während der Vertragslaufzeit sind einige Details wichtig, um die Erstattung im Schadensfall zu garantieren.

Kaufbelege und Quittungen aufbewahren
Wurden Hausratgegenstände zerstört, ersetzt die Versicherung die Kosten für die Neuanschaffung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass genau geklärt werden kann, welche Gegenstände sich in der Wohnung befunden haben und welchen Wert diese aufweisen. Gerade nach einem Brand kann dies schwierig werden. Es ist daher sinnvoll, den Hausrat in regelmäßigen Abständen zu dokumentieren und bei größeren Käufen Quittungen und Kaufbelege aufzubewahren. Um diese auch bei einem Brand zu sichern, empfiehlt sich die Onlinespeicherung, sodass jederzeit hierauf zugegriffen werden kann.

Umzug unbedingt kurzfristig melden
Versicherungsnehmer, die umziehen, sollten dies ihrem Versicherer umgehend melden. Neben der Größe der Wohnung spielt mitunter auch deren Lage eine wichtige Rolle. Wohnungen in Risikogebieten sind dabei natürlich etwas teurer. Auch wenn die neue Wohnung größer ist, müssen höhere Beiträge entrichtet werden. Wer den Umzug nicht meldet, riskiert eine Unterversicherung und eine nur anteilige Schadenregulierung.

Gefahrenerhöhungen melden
Eine Meldung an den Versicherer kann auch sinnvoll sein, wenn eine Gefahrenerhöhung vorliegt. Wird beispielsweise ein Gerüst am Haus montiert, erhöht dies die Gefahr von Einbrüchen und sollte daher gemeldet werden. Auch längere Abwesenheitszeiten von mehr als einem Monat können die Gefahr erhöhen. Eine vorsorgliche Meldung kann auch hier nicht schaden.

Hausrat- und Gebäudeversicherung aus einer Hand wählen
Wenn Hausratgegenstände kaputt gehen, etwa durch Feuer oder Leitungswasser, wird oft auch die Bausubstanz des Hauses beschädigt. In einem solchen Fall greift die Wohngebäudeversicherung. Damit der Schaden schneller behoben werden kann, sollten Wohngebäude- und Hausratversicherung von einem Versicherer gewählt werden. So müssen Spezialisten nur einmal einen Gutachter bestellen, was die Bearbeitungszeit beim Versicherer deutlich verkürzt.

Eine passende Hausratversicherung finden

Anbieter für Hausratversicherungen gibt es am Markt zahlreich. Doch nicht jeder Tarif hält auch, was er verspricht. Hinzu kommt, dass einige Versicherungen recht teuer sind und hierdurch Zusatzkosten entstehen. Es ist daher wichtig, Preise und Leistungen vorab zu vergleichen. Dies kann im Übrigen nicht nur bei Neuabschlüssen, sondern auch später durchaus lohnend sein. Da eine Hausratversicherung in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden kann, ist ein Wechsel ohne Probleme möglich. So profitieren auch Menschen, die bereits eine Hausratversicherung nutzen, vom unabhängigen Versicherungsvergleich, der günstigere Kosten und bessere Leistungen verspricht.

Hierauf sollte bei der Tarifauswahl geachtet werden:

– Versicherung mit Unterversicherungsverzicht
– Absicherung auch von grober Fahrlässigkeit
– Einschluss von Rauch- und Rußschäden
– Übernahme von Hotelkosten im Schadensfall

Weist der Tarif die oben genannten Details aus und ist er auch noch günstig, kann die Versicherung auf Wunsch sogar direkt online abgeschlossen werden.

Zeitung.de 1996 - 2020 | Impressum & Datenschutz | Über uns & Autoren