Kredit für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler haben es bei der Suche nach einem Kredit häufig schwerer als abhängig Beschäftigte, denn aufgrund der eher unregelmäßigen Einkommen prüfen die Banken sehr genau, ob eine Kreditvergabe möglich ist. Zudem müssen häufig Sicherheiten gestellt werden, um den Zahlungsausfall bei einer etwaigen Insolvenz so gering wie möglich zu halten. Um dennoch den Wunschkredit für eine neue Investition oder ein neues Auto erhalten zu können, ist es wichtig, gut vorbereitet ins Gespräch mit dem Bankberater zu gehen und alle notwendigen Unterlagen parat zu haben.

Banken halten sich mit Krediten an Selbstständige und Freiberufler meist zurück

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Viele Selbstständige und Freiberufler, die bereits einen Kredit bei ihrer Bank beantragt haben, wissen, dass eine solche Anfrage oft mit vielen Hürden verbunden ist. Während Arbeiter und Angestellte oft allein durch die Vorlage ihres Gehaltsnachweises Kreditsummen von mehreren zehntausend Euro erhalten, müssen Selbstständige und Freiberufler eine ganze Reihe an Unterlagen vorlegen, um ihren Kreditwunsch erfüllt zu bekommen. Hintergrund ist die Tatsache, dass das Einkommen von Arbeitern und Angestellten aufgrund eines Tariflohnes Monat für Monat nahezu gleich bleibt. Größere Schwankungen sind nur dann zu erwarten, wenn Kreditnehmer von einer längeren Krankheit oder von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Bei Selbstständigen hingegen schwankt das Einkommen nahezu in jedem Monat. Es kann nie genau kalkuliert werden, welche Einnahmen zur Verfügung stehen, auch, weil nicht jeder Kunde wirklich pünktlich bezahlt. Für die Banken ergibt sich somit das Risiko, dass die Kreditrate aufgrund fehlender Einkommen nicht übernommen werden kann.

Selbstständige und Freiberufler müssen Einkommen detailliert nachweisen

Es ist daher wichtig, der Bank das eigene Einkommen detailliert nachzuweisen. Möglich ist dies zum einen mit Bilanzen und Jahresabschlüssen. Da diese von den Steuerberatern oft nicht zeitnah bearbeitet werden können, ist es bei der Bank vielfach auch ausreichend, die aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) vorzulegen. Hieran ist erkennbar, welchen Umsatz ein Unternehmen im jeweiligen Zeitraum erreicht hat, welche Kosten angefallen sind und wie hoch der Gewinn war. Wichtig ist dabei, dass eine gewisse Kontinuität dargelegt werden kann. Ist dies nicht möglich, etwa bei Saisongeschäften, sollten Selbstständige und Freiberufler zumindest glaubhaft belegen können, dass die erzielten Einnahmen auch die Ausgaben für die übrigen Monate decken. In keinem Fall sollte der Jahresabschluss oder die betriebswirtschaftliche Auswertung ein Negativergebnis zeigen. Dann hätte das Unternehmen Verluste erwirtschaftet und wäre grundsätzlich nicht in der Lage, weitere Finanzierungen zu übernehmen.

Prüfung der Kreditwürdigkeit bei Selbstständigen und Freiberuflern

Die Kreditwürdigkeit bei Selbstständigen und Freiberuflern ergibt sich aber nicht nur aus den Geschäftseinnahmen. Da diese auch zur Deckung des Lebensunterhalts dienen müssen, werden die Banken eine Haushaltsrechnung erstellen und den Einnahmen verschiedene Ausgaben gegenüber stellen. Die Banken berechnen in diesem Zusammenhang häufig Pauschalwerte, die von den Zentralen der Institute festgelegt werden. Zu den von der Bank kalkulierten Ausgaben gehören:

  • Steuern in Höhe von 30 Prozent auf die erzielten Einnahmen
  • Pauschalen für Krankenversicherung und Rentenversicherung
  • Lebenshaltungskosten
  • Ausgaben für Miete bzw. Unterhalt der eigenen Immobilie

Hier unterscheidet sich die Kreditprüfung für Selbstständige und Freiberufler doch deutlich von der Kreditprüfung bei Angestellten und Arbeitern. Da deren Einkommen als netto, also abzüglich Steuern und Sozialabgaben, ausgezahlt werden, sind keine weiteren Kosten zu berücksichtigen. Selbstständige und Freiberufler hingegen erzielen die Einnahmen brutto. Diese müssen jeweils am Ende des Jahres beim Finanzamt angegeben werden, um die tatsächliche Steuerlast zu berechnen. Die Banken planen daher pauschal 30 Prozent an Einkommenssteuer ein. Auch die Krankenversicherung muss von den Bruttoeinnahmen bezahlt werden, da in den meisten Fällen eine private Krankenversicherung vorliegt. Vielfach gelten hier Pauschalbeträge, die je nach Institut zwischen 300-600 Euro pro Monat reichen können.

Für die Überprüfung der Einkommen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Einkommenssteuerbescheide (meist von zwei Jahren)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung per 31.12. des Vorjahres
  • Jahresabschluss oder Gewinn- und Verlustrechnung für zwei Jahre
  • Eventuelle Einkommensbescheide für Nebeneinkünfte
  • Eventuelle Unterlagen für Mieteinkünfte

Wie die Aufstellung zeigt, wollen die Banken bei einer Kreditvergabe an Selbstständige und Freiberufler immer fortlaufende Unterlagen, die mindestens einen Zeitraum von zwei Jahren abdecken. Eine Kreditvergabe an Selbstständige und Freiberufler, die ihr Geschäft weniger als zwei Jahre führen, ist daher nahezu ausgeschlossen. In einem solchen Fall sollte ein Existenzgründungskredit beantragt werden.

Sicherheiten für Kredite an Selbstständige und Freiberufler

Da die Banken mit Krediten an Selbstständige und Freiberufler aufgrund der oft nicht gesicherten Einkommenssituation hohe Risiken eingehen, wird vielfach auf Sicherheiten gedrängt. Welche Sicherheit im Einzelnen gefordert wird, ist abhängig von der Art und dem Zweck der Finanzierung. Wird beispielsweise eine Geschäftsausstattung finanziert, verlangen die Banken häufig eine Übereignung der finanzierten Waren. Im Insolvenzfall könnte die Bank diese dann verkaufen und den Verkaufserlös für die Rückzahlung der Kredite nutzen. Wird hingegen ein Fahrzeug finanziert, kann dieses sicherungsübereignet werden. Zwar kann der Selbstständige oder Freiberufler das Fahrzeug nutzen, Eigentümer hingegen bleibt die Bank, die auch den Kfz-Brief in Händen hält. Erst mit vollständiger Rückzahlung des Darlehens wird der Kfz-Brief schließlich ausgehändigt. Mit einer solchen Sicherungsübereignung soll nicht nur erreicht werden, dass das Fahrzeug im Insolvenzfall verwertet werden kann, da die Bank den Kfz-Brief einbehält, kann es während der Kreditlaufzeit auch nicht verkauft werden. Zu den wohl wichtigsten Sicherheiten gehört aber wohl die Grundschuld, die bei der Finanzierung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien zur Anwendung kommt. Diese wird ins Grundbuch eintragen und sichert der Bank das Recht, die Immobilie bei Nichtzahlung der Raten im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu verwerten.

Diese Sicherheiten können gefordert werden:

  • Sicherungsübereignung von Waren und Geschäftsausstattung
  • Sicherungsübereignung von Fahrzeugen
  • Eintragung von Grundschulden ins Grundbuch
  • Abtretung von Lebens- oder Rentenversicherungen
  • Verpfändung von Spar- oder Depotvermögen
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft des Geschäftsinhabers

Zusätzlich zu den oben bereits beschriebenen Sicherheiten fordern die Banken, insbesondere bei höheren Kreditsummen, häufig auch die Abtretung von Lebens- oder Rentenversicherungen, die im Todesfall direkt an die Bank ausgezahlt werden. Die Verpfändung von Spar- oder Depotguthaben hingegen gilt häufig nur als Zusatzsicherheit, etwa wenn der Wert der Immobilie die Darlehenssumme deutlich unterschreitet. Die selbstschuldnerische Bürgschaft eines Geschäftsinhabers hingegen wird nur dann benötigt, wenn es sich um eine GmbH handelt. In einem solchen Fäll würde ausschließlich die Gesellschaft für Verluste haften. Mit der Bürgschaft versucht die Bank, auch den Geschäftsführer in die Pflicht zu nehmen, der so mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens haftet.

Bei Krediten an Selbstständige und Freiberufler spielt die Schufa eine wichtige Rolle

Werden Kredite von Selbstständigen und Freiberuflern gefragt, bewerten die Banken zum einen die Bonität anhand der genannten Unterlagen. Zum anderen werden aber auch externe Auskunfteien wie die Schufa oder der Creditreform abgefragt. Anhand der hier gespeicherten Daten erkennen die Banken beispielsweise, ob bereits Kredite in Anspruch genommen wurden, in welcher Höhe diese vergeben sind und ob bestehende Darlehen ordnungsgemäß bedient werden. Sollte dies nicht der Fall sein, enthalten die Abfragen Negativmerkmale. Auch eine nicht bezahlte Handyrechnung kann sich hier niederschlagen. Bei einem solchen Negativmerkmal werden die Institute in den meisten Fällen eine erneute Kreditvergabe ablehnen. Schließlich haben Kreditsuchende bereits einmal gezeigt, dass bestehende Verbindlichkeiten nicht mehr zurückgezahlt wurden. Sollten Schufa-Einträge bestehen, ist es besser, mit der Kreditanfrage zu warten, bis diese gelöscht wurden. Generell wird ein Schufaeintrag jedoch erst drei Jahre nach seiner Erledigung gelöscht.

Kreditgespräche gut vorbereiten

Bei einer Kreditbeantragung ist es immer wichtig, die Bank bzw. den Finanzierungsberater von seinem Projekt zu überzeugen. Damit dies gelingt, sollten Kreditsuchende immer gut vorbereitet bei ihrer Bank erscheinen. In einem ersten Schritt ist es wichtig, das eigene Projekt zu erklären und in einem positiven Licht darzustellen. Existenzgründer sollten in einem solchen Gespräch immer einen Businessplan vorlegen können, da konkrete Geschäftszahlen noch nicht vorliegen. Im zweiten Schritt werden dann Bilanzen und Jahresabrechnungen erläutert. Sollten einmalige Investitionen oder Abschreibungen das Bild verzerren ist es wichtig, dass dies explizit benannt wird. Dies zeugt von Professionalität und Engagement. So steht einer erfolgreichen Kreditaufnahme ganz sicher nichts mehr im Wege.

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