Garantiezins für Lebensversicherungen könnte weiter sinken
Neukunden klassischer Lebensversicherungen müssen wohl damit rechnen, dass die Garantiezinsen dieser Verträge schon bald erneut sinken werden. Hintergrund ist die nochmalige Leitzinssenkung seitens der Europäischen Zentralbank, durch die der maßgebliche Zinssatz nun auf null Prozent gesenkt wurde. Die Versicherer haben nun kaum mehr eine Chance, den bisherigen Garantiezins von 1,25 Prozent zu erwirtschaften und müssen diesen wohl schon bald erneut senken. Für Altverträge hingegen ändert sich nichts, hier können Anleger nach wie vor bis zu vier Prozent Rendite erzielen.
Inhalt
Der Garantiezins bei Lebensversicherungen
#81661351 – fotolia.com – Butch
Lebensversicherungen, die als verzinsliche Variante abgeschlossen werden, sind mit einem Garantiezins ausgestattet. Versicherungskunden wissen so, dass sie garantiert eine Rendite auf Höhe dieses Zinses erreichen werden – und zwar inklusive bereits gezahlter Abschluss- und Verwaltungsgebühren. Die Höhe des Garantiezinses wird dabei nicht von den einzelnen Versicherungsgesellschaften, sondern vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Grundlage der Berechnung sind die Renditen für europäische Staatsanleihen, die auch von den Versicherern erworben werden können. Aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB sind diese jedoch in den vergangenen Jahren stark gesunken, weshalb der Garantiezins entsprechend angepasst werden musste. Versicherer dürfen grundsätzlich niedrigere Zinsen zusagen, höhere Zusagen jedoch sind ausgeschlossen. So soll sichergestellt sein, dass die Kunden den genannten Zins auch tatsächlich erhalten und die Versicherungsgesellschaften selbst keine zu großen Risiken eingehen.
Lebens- und Rentenversicherungen unterliegen strengen Richtlinien
Um den Garantiezins zu erwirtschaften, legen die Versicherer das vorhandene Vermögen am Kapitalmarkt an. Wie die Gelder investiert werden, ist allerdings streng im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Hier wird genau festgelegt, welche Produkte genutzt werden dürfen und zu welchem Anteil ggf. Aktien beigemischt werden dürfen. Grundsätzlich ist geregelt, dass nicht mehr als 35 Prozent des gebundenen Vermögens in Aktien und ähnliche Papiere investiert werden darf. Auch nachrangige Forderungen, strukturierte Produkte und Rohstoffanlagen dürfen nur in einem sehr begrenzten Umfang ausgewählt werden. Diese Rechtslage soll die Kunden davor bewahren, hohe Verluste zu erzielen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Versicherer ihre Garantien auch tatsächlich einhalten. Sollte ein höherer Ertrag als der Garantiezins erzielt werden, werden die Versicherungskunden natürlich hieran beteiligt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von den Überschussanteilen, durch die die Rendite einer Lebens- oder Rentenversicherung stark steigen kann.
Die Berechnung der Überschussanteile
Als Überschussanteile gelten alle Erträge von Versicherungen, die über den geltenden Garantiezins hinaus erzielt werden. Vor allem größere Versicherungsgesellschaften konnten so in den vergangenen Jahren durchaus noch Renditen von 3,0-3,5 Prozent erreichen und ihren Anlegern so im Vergleich zu Festzinsanlagen eine attraktive Alternative aufzeigen. Wer auf der Suche nach einer Lebens- oder Rentenversicherung zu Anlagezwecken ist, sollte sich von diesen Überschussanteilen allerdings nicht beeinflussen lassen. Schließlich ist es lediglich möglich, auf vergangene Werte zurückzugreifen. Aussagen für die Zukunft können nicht getroffen werden.
Tipp: Bei einem Vergleich verschiedener Versicherungen sollten die garantierten Werte maßgeblich sein. Überschussanteile sind nicht garantierte Werte und daher veränderbar.
Aus diesem Grund ist es auch wichtig, die eventuellen Überschussanteile bei einem Vergleich unberücksichtigt zu lassen. Nicht selten geben die Versicherer nämlich hohe Überschüsse an, die dann jedoch nie erzielt werden können. Die garantierten Werte hingegen werden in jedem Fall ausgezahlt und sollten daher die Basis eines Vergleichs darstellen.
Mögliche Absenkung des Garantiezinses im Jahr 2018
Wie die Versicherungsbranche aufzeigt, wird es für die Gesellschaften immer schwerer, den aktuell geltenden Garantiezins von 1,25 Prozent zu erzielen. Zwar ist es sowohl 2016 wie auch 2017 noch möglich, die Erträge zu erreichen, doch bereits 2018 ist wohl damit zu rechnen, dass eine erneute Absenkung notwendig werden wird. Experten gehen davon aus, dass der Garantiezins dann auf 1,0 Prozent reduziert wird. Für Versicherungskunden, die dann eine neu Lebens- oder Rentenversicherung abschließen wollen, kann sich dies stark bemerkbar machen. Der Garantiezins wird schließlich nicht nur auf den Anlagebetrag gezahlt, sondern es können Zinseszinsen erzielt werden, die gerade bei langen Laufzeiten enorm zu Buche schlagen. Durch die Senkung des Garantiezinses reduziert sich schließlich auch die gesamte Rendite der Versicherung, was zu deutlich niedrigeren Auszahlungsbeträgen führen kann. Ob die einmal gewählte Anlagesumme dann ausreicht, um im Rentenalter gut versorgt zu sein, muss individuell geprüft werden.
Alternativen zu verzinslichen Verträgen
Da die Versicherer immer größere Schwierigkeiten haben, den Garantiezins zuzüglich Überschüsse zu erreichen, gehen immer mehr Unternehmen dazu über, Verträge anzubieten, die keine feste Verzinsung mehr beinhalten. Die Rendite wird hier entweder über eine Investition in Aktien- und Mischfonds oder aber durch die individuelle Kapitalanlage der Versicherung erzielt. Um die Verlustrisiken zu vermeiden, geben viele Versicherer zumindest eine Kapitalgarantie, sodass die eingezahlten Gelder unabhängig der Kapitalentwicklung wieder ausgezahlt werden. Im schlimmsten Fall erhält der Kunde also eine Verzinsung von 0 Prozent. Durch die Investition am Kapitalmarkt ist es jedoch möglich, im Vergleich zur festen Verzinsung deutlich höhere Erträge zu erzielen und so den Erfolg der Anlage deutlich zu verbessern. Betrachtet man etwa die Entwicklung am Aktienmarkt, konnten im Zehn-Jahres-Zeitraum Renditen von 5-8 Prozent erreicht werden. Voraussetzung hierfür ist natürlich eine langfristige Kapitalanlage von mindestens zahn Jahren.
Diese Vorteile bieten Versicherungen ohne Garantiezins
- Anlage der Gelder direkt am Kapitalmarkt
- Beteiligung des Kunden am Erfolg von Aktienfonds
- Höhere Rendite als bei verzinslichen Anlagen
Riester-Rente für die Altersvorsorge erhöht Rendite
Um die Rendite speziell bei Lebens- oder Rentenversicherungen zu erhöhen, empfiehlt es sich im Rahmen der Altersvorsorge, auf Produkte zur Riester-Rente zurückzugreifen. Die monatlichen Zahlungen werden auch hier entweder am Kapitalmarkt oder verzinslich angelegt, zusätzlich haben Sparer aber die Möglichkeit, staatliche Prämien zu erhalten, die auf den Vertrag ausgezahlt werden. Die Grundzulage, die jeder Vertragsinhaber erhält, liegt aktuell bei 154 Euro. Zusätzlich erhalten Eltern für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, 300 Euro Förderung pro Jahr. Für ältere Kinder werden 185 Euro gezahlt.
Die Förderung bei Riester-Verträgen in der Übersicht
- Grundförderung 154 Euro pro Jahr
- Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro
- Kinderzulage für nach 2008 geborene Kinder 300 Euro
Zusätzlich zu den genannten Förderbeträgen erhalten Vertragsinhaber auch Steuervorteile, denn die Ausgaben können als Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen der Steuererklärung angegeben werden. Um die Förderung in voller Höhe zu erhalten, ist es notwendig, mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in einen entsprechenden Vertrag einzuzahlen.