Welche Versicherungen greifen bei Hochwasserschäden?

Hochwasser, Überschwemmungen oder Sturzfluten können ganze Existenzen vernichten. Unwetter können nicht nur Häuser unter Wasser setzen, sie beschädigen Autos und ruinieren einen ganzen Hausstand. Flutwellen kommen überraschend, sind aber immer öfter zu beobachten. Hochwasser kann dramatische Folgen nach sich ziehen. Selbst solide gebaute Häuser werden schnell zu Sanierungsfällen, müssen meistens sogar abgerissen werden. Versicherungen zahlen in vielen Fällen oft nicht und die Opfer sind auf Spenden angewiesen.

Versicherungen zahlen nicht immer bei Hochwasserschäden

Generell ersetzt die Wohngebäude- oder Hausratversicherung nur Sturmschäden. Für Schäden am Auto ist die Teil- oder Vollkaskoversicherung zuständig. Dahingegen fordern Experten schon seit einigen Jahren eine gesetzliche Pflicht zu einer Elementarversicherung.

Ob und wie eine Versicherung im Schadensfall eintritt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Glücklich sollten sich diejenigen schätzen, die noch eine alte DDR- Versicherung ihr Eigen nennen. Die Policen wurden nach dem Mauerfall von der Allianz übernommen und treten im Fall der Fälle ein. Eine weitere Ausnahme bildet Baden- Württemberg, denn die Mehrzahl der Häuser ist noch versichert. Bis in die 90ger Jahre galt dort eine Versicherungspflicht.

Für Versicherungsschäden durch Hochwasser, Überschwemmungen oder einem Rückstau, ist eine spezielle Versicherung erforderlich. Die sogenannte Elementarversicherung tritt dann ein, wenn die Natur ihre verheerende Wirkung zeigte.

Versicherungsschutz gegen Elementarschäden

Unter einem Elementarschaden sind die Schäden zu verstehen, die durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8) oder einer Überschwemmung entstanden sind. Je nach Schadensart greift die Versicherung, wenn sie in Kombination mit einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde.

Die Elementarschadenversicherung greift immer dann, wenn es sich um folgende Schäden handelt:

  • Eine Überschwemmung: Sie liegt vor, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder ein Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Kommt dadurch bedingt auch Grundwasser ins Haus, besteht hierfür ein Versicherungsschutz. Allerdings gibt es Ausnahmen, denn Schäden die durch eine Sturmflut verursacht wurden, wobei kein Grundwasser an die Oberfläche gelangt, sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.
  • Ein Rückstau liegt dann vor, wenn Wasser aus Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder einer Überschwemmung ins Haus dringt. Allerdings wird die Versicherung eine Regulierung nicht übernehmen, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden war.
  • Bei Erdbeben, Erdrutsch oder einer Erdsenkung kann nur dann mit einer Zahlung gerechnet werden, wenn das Ereignis naturbedingt stattfand. Durch menschlichen Einfluss hervorgerufene Schäden, werden nicht
  • Die Versicherung reguliert auch, wenn ein Schaden durch Schneedruck herbeigeführt wurde. Das Dach konnte dem enormen Gewicht nicht mehr standhalten und stürzte ein. Auch bei abgehenden Lawinen kann eine Versicherung einspringen, allerdings nur dann, wenn es sich nicht um Schnee von Bäumen handelt, der niederging.

Die Versicherung braucht nichts zwangsläufig einzuwilligen, wenn ein Versicherungsnehmer eine Elementarversicherung abschließen möchte. Sie kann den zusätzlichen Versicherungsschutz annehmen oder eben nicht. Entscheidend ist hierbei, wie sich der Versicherungsverlauf der letzten Jahre gestaltet hat. Ist ein Schaden, zum Beispiel, vom Hochwasser schon mehrere Jahre her, wird die Versicherung eventuell die gewünschte Versicherung annehmen.

Der Versicherungsnehmer hat gewisse Pflichten

Bei der Elementarversicherung in Kombination mit der Wohngebäude- oder Hausratversicherung ist der Versicherte in der Pflicht dafür zu sorgen, dass Schäden nicht aus Fahrlässigkeit entstehen. Es müssen beispielweise in Räumen die überflutet werden könnten, Rückschlagklappen montiert werden. Der Versicherungsnehmer ist auch für eine regelmäßige Wartung der Klappen verantwortlich.

Weiterhin hat er dafür zu sorgen, dass Abfluss- Leitungen nicht verstopfen. Ebenso muss er gewährleisten, dass Dinge, die sich auf dem Kellerfußboden befinden, mindestens 12 Zentimeter über dem Boden gelagert werden. Werden die Pflichten nicht eingehalten, kann die Versicherung ganz- oder teilweise eine Zahlung verweigern.

Grundsätzlich darf eine Versicherung einen solchen Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit oder auch außerordentlich kündigen. In der Regel geschieht dies immer nach einem Schadensfall. Viele Versicherungen sind dazu übergegangen, ein System einzuführen. Hier werden die Wohngebiete in Deutschland in Gefährdungsklassen eingeteilt. Im Folgenden sieht das so aus:

Klasse: Auftreten von Hochwasser: Anteil der Haushalte:
1 seltener als 1 Mal in 200 Jahren 91,2 Prozent
2 seltener als 1 Mal in 100 Jahren 7,7 Prozent
3 seltener als 1 Mal in 10-100 Jahren 1,1 Prozent
4 mindestens 1 Mal in 10 Jahren 0,6 Prozent

Diejenigen, die eine Elementarversicherung zusätzlich abschließen möchten, können sich Gedanken machen, wenn folgende Kriterien mit einfließen. Hat es in dem entsprechenden Gebiet in den letzten 10 Jahren ein Hochwasser gegeben? Liegt das Gebäude in einer Senke? Liegt ein Gewässer in der Nähe, welches häufig über die Ufer tritt?

Elementarversicherungen sind alles, nur nicht günstig. Die Versicherung kann durchaus mehrere Hundert Euro im Jahr kosten. Das ist bei manchem Geld, was die Haushaltskasse stark belasten würde. Zudem können Versicherungen eine Police verweigern, wenn das Risiko zu hoch erscheint.

Versicherungen gegen Naturgewalten

Die Bilder in den Medien nach einem Hochwasser machen jedem Hausbesitzer schnell klar, dass es keine vernünftige Absicherung gegen Naturgewalten gibt. Sie können binnen weniger Minuten alles zerstören, was manche sich mühevoll aufgebaut haben. Da es wohl kaum jemanden gibt, der alle Instandsetzungskosten aus eigener Tasche bezahlen kann, müssen Versicherungen helfen. Nachfolgende Versicherungen greifen bei einem Schadensfall.

Die Wohngebäude Versicherung bindet drei unterschiedliche Versicherungen in einer Police. Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung und Sturmversicherung. Alle Schäden werden von der Versicherungsgesellschaft geregelt, die durch Leitungswasser, Sturm und Hagel, bei einem Brand oder einem Blitzschlag entstehen.

Viele Banken sind schon seit Jahrzehnten dazu übergegangen, keine Baudarlehen oder Kredite zum Kauf für ein Eigenheim zu vergeben, wenn keine Wohngebäude Versicherung vorliegt. Allerdings deckt diese Versicherung keine Schäden ab, die innerhalb eines Hauses entstehen. Dafür ist eine Hausratversicherung zuständig.

Eine Elementarschadenversicherung kann zusätzlich abgeschlossen werden. Schäden, die durch Sturmfluten oder einen Rückstau durch Wasser entstehen, sind allerdings nicht abgesichert. Es gibt jedoch neuere Policen, in denen Rückstauschäden eingeschlossen sind, aber nur, wenn der Versicherungsnehmer darauf bestanden hat. Die Kosten liegen im Jahr zwischen 50 und 250 Euro.

Wichtiger Hinweis:
Der Verbraucherschutz empfiehlt, allen Hausbesitzern nicht vorschnell zu kündigen, wenn die Versicherung nach einem Schaden die Prämie erhöht. Es muss zunächst geprüft werden, ob es eine andere Versicherung gibt und, ob diese im Preis günstiger ist. Sollte das Grundstück nämlich aufgrund einer veränderten Einstufung der Gefahrenzone negativer bewertet werden, können diejenigen froh sein, wenn die alte Versicherung noch mitspielt. Erhöhte Prämien sind dann das kleinere Übel.

Versicherte müssen so schnell wie möglich, einen entstandenen Schaden melden. Der Bund der Versicherten meldet zu diesem Thema, dass die Schadensmeldung per Einschreiben mit Rückschein vorzunehmen ist. Zudem ist es immer besser, wenn Hausbesitzer Bilder der Schäden vorweisen können.

Staatliche Hilfen gibt es dann, wenn Elementarschäden- Ereignisse von überörtlicher Bedeutung verursacht wurden. Hierunter sind Hochwasser, Unwetter, Erdbeben oder Waldbrände zu verstehen. Diese Hilfen werden nur dann gewährt, wenn Betroffene unverschuldet in eine Notlage gekommen sind. Diejenigen, die sich zwar um eine Versicherung bemüht haben, sie nicht abschließen konnten, weil die Prämie zu hoch war, können im Schadensfall auf ein zinsgünstiges Darlehen hoffen.

Glück im Unglück mit einer Elementarversicherung

Schon seit geraumer Zeit scheint das Wetter in Deutschland verrückt zuspielen. Glück haben die Personen, die eine Elementarversicherung abschließen konnten. Was wird alles bezahlt und welche anderen Policen bieten eigentlich einen Schutz?

Kommt es zu einer Hochwasserkatastrophe sind in der Regel mehrere tausend Haushalte betroffen. Das Ausmaß der Schäden wird oft erst dann sichtbar, wenn sich das Wasser zurückzieht. Selbst diejenigen, die über eine Elementarversicherung verfügen, sind sich oft nicht im Klaren, was reguliert wird.

Es hängt vor allem davon ab, welche Dinge beschädigt wurden. Je nach Art der Schäden, sind unterschiedliche Versicherungen für eine Regulierung verantwortlich. Für alle Schäden, die am Gebäude entstanden, ist die Gebäudeversicherung zuständig, dazu sollte es sich um eine Gebäudeversicherung mit erweiterter Elementarversicherung handeln. Diese deckt alles ab, was durch die Einwirkung von der Natur entstanden ist.

Da es sich bei dem Schutz dieser Versicherung um eine Freiwillige handelt, diese auch erst verstärkt nach den Ereignissen der vergangenen Jahre in den Fokus rückte, sind nur wenige Policen im Umlauf. Lediglich ein Drittel der Deutschen haben sich für diesen Fall der Fälle abgesichert.

Bei einer Gebäude -Versicherung sind neben der Absicherung des Wohnhauses auch alle Nebengebäude mit versichert. Es betrifft also auch Gewächs- Gartenhäuser und Garagen. Zugleich übernimmt die Versicherung Schäden, die an Gebäudeanbauten beispielsweise einem Briefkasten oder der Klingel entstanden sind. Auch Gebäudeeinbauten sind mit versichert, hier sind es zum Beispiel, eine Einbauküche und Heizungs- oder Sanitäranlagen.

Das nicht kalkulierbare Risiko

Eine Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarversicherung ist in der heutigen Zeit eigentlich ein Muss für jeden Hausbesitzer. Das Risiko für ihn ist kaum kalkulierbar. Sogar ein heftiger Sturm, vereint mit Blitz und Donner kann enorme Schäden an einem Haus anrichten. In diesem Fall, zahlt immer die Gebäudeversicherung.

Anders verhält es sich bei Schäden durch Hochwasser und Starkregen, hier reicht diese Police nicht aus. Die Schäden des Hausbesitzers werden nur dann reguliert, wenn sie ihr Police mit der Elementarversicherung kombiniert haben.

Um eine solche Versicherung abzuschließen sollten Besitzer von Gebäuden immer mehrere Angebote von unterschiedlichen Versicherungen einholen und vergleichen. Ein Teil der Versicherungen ermittelt die zu zahlende Prämie nach Wohnfläche, Bauart und Ausstattung im Haus. Der andere Teil bestimmt die Beiträge auf der Grundlage des Versicherungswertes 1914.

Das Prinzip ist relativ einfach, denn der Wert des Hauses wird danach berechnet, welche Baukosten im Jahr 1914 angefallen wären. Danach erfolgt die Baupreisentwicklung bis zum heutigen Tag. Die Beiträge werden jährlich den Baupreisen angepasst.

Unterschiedliche Tarife bestimmen den Leistungsumfang. Darum ist es wichtig, dass sich Hausbesitzer nicht für die erstbeste Versicherung entscheiden, sondern ganz genau abwägen.

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