Ultraschall in der Schwangerschaft
Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen erfolgen während der Schwangerschaft auch Untersuchungen per Ultraschall. Für den Arzt liefert der Ultraschall in der Schwangerschaft wichtige Informationen über den Schwangerschaftsverlauf sowie den Entwicklungsstand und die Lage des Kindes. Mit Hilfe des Ultraschalls kann auch der voraussichtliche Geburtstermin festgelegt werden.
Inhalt
Ultraschall in der Schwangerschaft – Drei Untersuchungen sind regulärer Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen
Während der Schwangerschaft gehören drei Ultraschall-Untersuchungen fest zu den Vorsorgeuntersuchungen. Diese werden auch von der Krankenkasse bezahlt. Folgende Untersuchungen sind standardmäßig:
1. Ultraschall-Untersuchung: 9. bis 12. Schwangerschaftswoche
2. Ultraschall-Untersuchung: 19. bis 22. Schwangerschaftswoche
3. Ultraschall-Untersuchung: 29. bis 32. Schwangerschaftswoche
Die 1. Ultraschall-Untersuchung ist in der Regel ein vaginaler Ultraschall, da der Fötus für einen Ultraschall über die Bauchdecke noch zu klein ist. Sowohl bei der 2. als auch bei der 3. Ultraschall-Untersuchung erfolgt dann ein Bauch-Ultraschall. Welche Methode tatsächlich zum Einsatz kommt, entscheidet der behandelnde Gynäkologe anhand der anatomischen Gegebenheiten der Frau.
Durchführung eines Ultraschalls in der Schwangerschaft
Die werdende Mutter liegt sowohl beim Vaginal- als auch beim Bauch-Ultraschall auf dem Rücken.
Beim Vaginal-Ultraschall erfolgt die Einführung eines stabförmigen Schallkopfs in die Scheide. Für den Bauch-Ultraschall wird zunächst ein kühles Gel auf den Bauch der werdenden Mutter gestrichen, über welches die Schallwellen des Schallkopfs leichter in das Innere des Körpers gelangen können. Sowohl beim Vaginal- als auch beim Bauch-Ultraschall erfolgt die Übertragung der Signale auf einen Bildschirm, über den die werdende Mutter ihr ungeborenes Kind beobachten kann.
Schmerzen entstehen durch die Ultraschall-Untersuchungen nicht, aber sowohl beim Vaginal- als auch beim Bauch-Ultraschall kann das kühle Gel unangenehm wirken.
Warum erfolgt ein Ultraschall in der Schwangerschaft
Die drei regulären Ultraschall-Untersuchungen, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, dienen dem Arzt
- zur Beurteilung des Schwangerschaftsverlaufs
- zur Feststellung der Lage des Kindes
- zur Feststellung der Entwicklung und Versorgung des Kindes
Der Ultraschall gibt außerdem Aufschluss über den voraussichtlichen Geburtstermin sowie das Vorliegen einer möglichern Mehrlingsschwangerschaft. Alle Werte der Vorsorgeuntersuchungen werden in den Mutterpass eingetragen.
Bestimmte Voraussetzungen machen in einigen Fällen auch mehr als die 3 regulären Ultraschall-Untersuchungen notwendig. Dies ist z. B. der Fall bei
- auftretenden Blutungen
- Mehrlingsschwangerschaften
- Vermutungen, dass der Fötus zu groß oder zu klein für das Schwangerschaftsalter ist
- Vermutungen, dass zu wenig oder zu viel Fruchtwasser vorhanden ist
- Frühgeburtsrisiko
- Bluthochdruck, Diabetes oder anderen Krankheiten der werdenden Mutter
Ultraschall in der Schwangerschaft – Feindiagnostik
Losgelöst von den regulären Ultraschall-Untersuchungen werden auch Ultraschall-Untersuchen zur so genannten pränatalen Diagnostik durchgeführt. Dazu gehören
Dopplersonographie: Bei Auffälligkeiten, die im normen Screening festgestellt werden (Untersuchung des Blutflusses in den Gefäßen sowie der Entwicklung des Herzens)
Organultraschall: Überprüfung auf das Vorliegen möglicher Fehlbildungen an Organen sowie Gliedmaßen
Nackenfaltenmessung: Überprüfung der Nackenfalten auf Flüssigkeitsansammlungen im Nackenbereich des ungeborenen Kindes, welche auf Chromosomenabweichungen (z. B. Down-Syndrom) hinweisen könnten
Der Organultraschall wird in der Regel ebenfalls von der Krankenkasse übernommen, wenn die werdende Mutter eine Überweisung von ihrem Gynäkologen erhalten hat.