Zahnzusatzversicherung – So sichern Sie sich gegen teuren Zahnersatz ab

Geht es um die Versorgung der Zähne, dann bietet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur eine gewisse Grundversorgung an. Diese übernimmt die Kosten nur in einem bestimmten Rahmen, alle Beträge darüber hinaus müssen Sie als Versicherter selbst zahlen. Und das kann teuer werden: moderner Zahnersatz wie Brücken, Kronen und Implantate könnten trotz Abzug des Zuschusses der gesetzlichen Krankenkassen noch einige hundert bis tausend Euro kosten. Das müssen Sie nicht hinnehmen. Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil absichern und Sie so vor sehr hohen Kosten schützen.

Welche Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen?

Im Jahr 2012 wurde die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) eingeführt. In dieser sind die Vergütungen für zahnärztliche Leistungen bei Privatpatienten festgehalten. Allerdings gelten diese Regelungen auch für gesetzlich Versicherte, wenn die Kosten die beanspruchten Leistungen die Regelversorgung entsprechend dem Leistungskatalog der Krankenkassen überschreiten. Das so genannte Festzuschusssystem für Zahnersatzleistungen gilt darüber hinaus schon seit 2005.

Sofern Ihr zahnärztliches Bonusheft gepflegt ist und darin jedes Jahr ein Stempel für den Vorsorgetermin zu finden ist, können Sie bei zuschussfähigen Zahnbehandlungen Geld sparen. Vor allem bei Zahnersatz ist das durchaus von Bedeutung. Mit den folgenden festgelegten Prozentsätzen beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an der günstigsten Behandlungsmethode:

Allgemeiner Festzuschuss Erhöhung mit lückenlos geführtem Bonusheft über fünf Jahre Erhöhung mit lückenlos geführtem Bonusheft über zehn Jahre
50 Prozent der Durchschnittskosten der Regelversorgung entsprechend des vorliegenden Befunds 10 Prozent

(insgesamt 60 Prozent)

weitere 5 Prozent

(insgesamt 65 Prozent)

Eine Erhöhung des Festzuschusses ist zudem bei der so genannten Härtefallregelung aufgrund von geringem Einkommen möglich. Übernommen wird durch die gesetzliche Krankenversicherung dann der doppelte Festzuschuss, mindestens jedoch die Kosten der Regelversorgung.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass sowohl Festzuschuss als auch Erhöhungen nur für Leistungen der Regelversorgung gelten.

Die Übernahme der Kosten für Zahnersatzleistungen erfolgt dabei immer anhand des vorliegenden Befunds, welcher im Heil- und Kostenplan festgehalten wird und den Zustand des gesamten Gebisses umfasst. Für jeden einzelnen Befund wird dabei eine bestimmte Regelversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Die Behandlung muss entsprechend dieser gemäß § 12 Abs. 1 SGB V „zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich“ sein.

Natürlich sind Sie als Patient nicht verpflichtet, nur die von der gesetzlichen Krankenkasse empfohlenen Leistungen zu wählen. Möchten Sie beim Zahnarzt Leistungen in Anspruch nehmen, die über die Grundversorgung hinaus gehen, müssen Sie die Kosten dafür selbst übernehmen. Wenn Sie das nicht können oder möchten, kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein.

Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist vor allem dann für Sie von Vorteil, wenn mit ihr die folgenden Standardleistungen abgesichert sind:

  • professionelle Zahnreinigung (zur Vorbeugung späterer Krankheiten)
  • weitere Prophylaxemaßnahmen (z. B. Fluoridierung, Fissurenversiegelung)
  • Zahnbehandlungen (z. B. Wurzelkanalbehandlungen, Parodontosebehandlungen, Zahnfüllungen aus hochwertigem Kunststoff)
  • Maßnahmen zur Zahnerhaltung (z. B. Inlays, Onlays, Overlays)
  • Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate, Mitversicherung des Knochenaufbaus)
  • kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen und auch Kindern

Tipp:
Eine Zahnzusatzversicherung erstattet i.d. Regel nur die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen. Kosmetische Maßnahmen werden nicht erstattet.

Zahnzusatzversicherung für Kinder so früh wie möglich abschließen

Viele Eltern stellen sich die Frage, ob eine Zahnzusatzversicherung auch für Kinder notwendig ist. Zwingend ist sie natürlich nicht, die meisten Eltern denken vor allem deshalb darüber nach, weil ja auch mögliche kieferorthopädische Behandlungen anstehen könnten.

Diese wiederum können schnell einige hundert bis tausend Euro kosten. Die Behandlung wird von der gesetzlichen Krankenkasse nur bei sehr schweren Zahnfehlstellungen übernommen, sofern diese sich im Bereich der kieferorthopädischen Indikationsgruppen drei bis fünf bewegen. Und auch dann ist von den Eltern oft noch ein Eigenanteil zu zahlen. Für diesen Fall können Sie mit einer Zahnzusatzversicherung vorbeugen.

Doch auch die Mitversicherung von vorbeugenden Maßnahmen sowie Behandlungen erweisen sich oft als sinnvoll.

Bei Kindern ist vor allem die Prophylaxe wichtig, um den Hygienestatus so hoch wie möglich zu halten. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in diesem Zusammenhang vor allem die Kosten für Aufklärung sowie die Fluoridierung und Versieglung der Fissuren an den Backenzähnen. Weitere Prophylaxe-Maßnahmen wie Zahnreinigung, das Auftragen eines Schutzlacks zur Keimreduzierung, die Versiegelung aller anderen Zähne oder auch die Übernahme der Kosten bei hochwertigen Füllungen fallen nicht unter die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier kann eine Zahnzusatzversicherung sehr hilfreich sein.

Tipp:
Die meisten Eltern denken aber viel zu spät über eine Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder nach. Oft eben dann, wenn es schon zu spät ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Zahnzusatzversicherung für Kinder schon im Alter von fünf bis acht Jahren abzuschließen und erst danach einen Kieferorthopäden aufzusuchen. Gerade in jungen Jahren sind die Beiträge noch vergleichsweise gering und auch viele andere Leistungen abgesichert.

Zahnzusatzversicherung nicht ohne Gesundheitsprüfung

Eine Zahnzusatzversicherung lässt sich mit einer Lebens- oder Krankenversicherung vergleichen. Aus diesem Grund wird auf Sie auch die Beantwortung von Gesundheitsfragen zukommen.

Zu den klassischen Gesundheitsfragen einer Zahnzusatzversicherung gehören:

  • Hat Ihnen Ihr Zahnarzt bereits zu einer Behandlung geraten?
  • Wurde bei Ihnen bereits mit einer Zahnbehandlung begonnen?
  • Bestehen bei Ihnen derzeit Beschwerden mit den Zähnen?
  • Gibt es bereits einen oder mehrere fehlende Zähne?
  • Wurde Ihnen bereits Zahnersatz eingesetzt und wenn ja, welcher?

Sie sollten bei der Beantwortung aller gestellten Fragen stets ehrlich sein.

Oft entscheiden sich viele Versicherte erst zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, wenn feststeht, dass eine kostenintensive Behandlung unausweichlich ist. Dann ist es in der Regel aber zu spät, denn angeratene oder bereits begonnene Behandlungen werden von den meisten Versicherern nicht gezahlt.

Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Gesundheitsfragen ist die Entbindung des Zahnarztes von der Schweigepflicht unumgänglich. Sprechen Sie Ihren Zahnarzt am besten auch immer auf geplante Behandlungen an, denn nicht immer wird er Ihnen sofort davon erzählen. Sobald er es jedoch in der Patientenakte vermerkt, wird eine Zahnzusatzversicherung die Kosten für die jeweilige Behandlung nicht übernehmen. Ein Gespräch mit Ihrem Zahnarzt ist für die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen deshalb sinnvoll, so vermeiden Sie im Nachhinein böse Überraschungen wie eine Ablehnung des Vertrags oder einen Ausschluss bestimmter Behandlungen.

Zahnstaffel und Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung – Was hat es damit auf sich?

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten, sollten Sie bedenken, dass es bei der Kostenübernahme gerade zu Beginn der Versicherung einige Einschränkungen gibt. Hier kommen die Begriffe „Zahnstaffel“ und „Wartezeit“ ins Spiel.

Die Zahnstaffel in der Zahnzusatzversicherung

Um sich vor zu hohen Kosten direkt im Anschluss an den Abschluss des Versicherungsvertrags zu schützen, erfolgte die Einführung einer so genannten Zahnstaffel durch die Versicherer.

Nach dem Beginn der Versicherung kommt es durch die Zahnstaffel in den ersten Versicherungsjahren zu einer Beschränkung der zahnmedizinischen Leistungen auf einen maximalen Betrag pro Jahr.

Die Höhe der Beschränkungen ist dabei von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen unterschiedlich.

So ist die Zahnstaffel in der Regel zeitlich begrenzt, bis zu dem vom Versicherer festgelegten Höchstbetrag werden Erstattungen für durchgeführte Behandlungen vorgenommen. Darüber hinaus müssen die Kosten aber von Ihnen als Patient selbst getragen werden. Meist ist die Zahnstaffel auf einen Zeitraum von fünf Jahren ausgelegt, die Summenbegrenzung steigt dabei von Jahr zu Jahr an. Ab dem sechsten Jahr werden die Kosten für Zahnbehandlungen dann in der Regel in unbegrenzter Höhe von der Zahnzusatzversicherung erstattet.

Werden allerdings aufgrund eines Unfalls bestimmte Behandlungen notwendig, dann werden die Kosten unabhängig von der Zahnstaffel in unbegrenzter Höhe von der Versicherung übernommen.

Wartezeiten in der Zahnzusatzversicherung

Fast alle Anbieter von Zahnzusatzversicherungen nehmen in ihre Verträge eine Wartezeit auf. Auch sie soll die Versicherer vor übermäßigen Kosten zu Beginn der Versicherung schützen.

Die üblichen Wartezeiten sind:

  • allgemeine Wartezeit für Prophylaxe und Zahnbehandlungen: drei Monate
  • besondere Wartezeit für kieferorthopädische Behandlungen sowie Zahnersatz: acht Monate

In den jeweiligen Wartezeiten erfolgt keine Kostenübernahme für die entsprechenden Behandlungen. Sofern die Behandlungen aufgrund eines Unfalls notwendig werden, übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten sofort und in unbegrenzter Höhe. Die Wartezeiten entfallen in diesem Fall.

Welche Beiträge werden bei einer Zahnzusatzversicherung fällig?

Das sagen die Experten:
Zahnzusatzversicherungen sind vergleichsweise günstig. Das gilt vor allem dann, wenn sie noch in jungen Jahren abgeschlossen werden – bestenfalls natürlich dann, wenn mit den Zähnen noch alles in Ordnung ist.

Die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung sind sehr unterschiedlich. Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen die Art der Zahnzusatzversicherung und die vom Versicherten gewünschten Leistungen.

Tipp: Ihnen sind die Kosten der Zahnzusatz versicherung zu hoch? Dann ist eine indirekte Senkung über die Steuererklärung möglich. Die Beiträge können Sie als zusätzliche Beiträge zur Krankenversicherung im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.

Auch mit gesunden Zähnen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll

Auch wenn Sie eigentlich keine oder kaum Probleme mit Ihren Zähnen haben, kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Natürlich ist es nachvollziehbar, wenn Sie sich noch nicht damit beschäftigt haben. Doch eine Zahnzusatzversicherung ähnelt einer Berufsunfähigkeits- oder auch Risikolebensversicherung. Auch in diesen Fällen sichern Sie sich ab, obwohl Sie eigentlich gesund sind.

Haben Sie gesunde Zähne, dann dürfte die Entscheidung zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung vermutlich eine Vernunftsentscheidung sein. Denn wie schnell ist es passiert: Der Schneidezahn bricht ab, weil Sie auf etwas Hartes gebissen haben. Durch eine beginnende Parodontitis ist das Risiko für den Verlust von Zähnen vorprogrammiert. Eine Wurzelentzündung sorgt für einen absterbenden Zahn, der auch noch verloren gehen kann.

Vergleichen Sie mehrere Anbieter für Zahnzusatzversicherungen

Die von den Versicherern angebotenen Zahnzusatzversicherungen sind sehr unterschiedlich. Es gibt nicht die eine Versicherung, die perfekt ist, denn jeder Versicherungsnehmer hat unterschiedliche Ansprüche an den Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung. Da die Leistungen sehr vielfältig sind, sollten Sie sich genau überlegen, welche davon für Sie von Bedeutung sind. Natürlich gibt es Bausteine, die wichtiger sind und Bausteine, die Sie nicht so sehr priorisieren müssen. Letztlich sind es aber Ihre persönlichen Wünsche, die eine Zahnzusatzversicherung abdecken soll.

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