Wohin mit unpassenden Weihnachtsgeschenken?
Viele Menschen kennen das Problem nur zu gut: Man hat etwas zu Weihnachten geschenkt bekommen, mit dem man absolut nichts anfangen kann. Was nun? Das Geschenk aus Verlegenheit behalten und zu Hause im Schrank verstecken? Das muss nicht sein, denn unerwünschte Präsente lassen sich auf vielen Wegen in etwas Nützliches verwandeln.
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Geschenke umtauschen lassen
Nur in den seltensten Situationen kann oder will man den Schenker darum bitten, das Geschenk zurückzunehmen oder gar gegen etwas anderes auszutauschen. Meistens möchte man nicht unhöflich wirken oder die Gefühle der Person verletzen und behält das unpassende Geschenk, obwohl man keine Verwendung dafür hat. Wer allerdings einen guten Draht zu seinem großzügigen Spender hat und weiß, dass die Bitte nicht falsch verstanden werden wird, kann es trotzdem einmal versuchen: In manchen Fällen lassen sich Einkäufe aus der Weihnachtszeit erstaunlich lange beim Händler umtauschen. Doch je länger man wartet, desto schlechter stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Umtausch.
So klappt der Umtausch im Laden
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Vielen Kunden ist nicht bewusst, dass es im Einzelhandel noch nicht einmal eine gesetzliche Verpflichtung darauf gibt, dass die Waren zurückgenommen werden müssen. Hier hängt alles von der Kulanz des jeweiligen Händlers ab. Dabei ist es völlig legitim, dass Waren nur gegen Gutscheine getauscht werden. Meist lassen die Händler einen Umtausch gegen Bargeld trotzdem zu, um ihre Kunden nicht zu verärgern.
Oft kommt es außerdem vor, dass die normalerweise gültige Rücknahmeregelung des jeweiligen Geschäfts für besondere Aktionen außer Kraft tritt. Der Händler hat hier freie Hand und kann zum Beispiel bestimmen, dass alles, was man während einer großen Rabattaktion vor Weihnachten bei ihm kauft, grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen ist. Stellt der Händler auf stur, hat man als Kunde sehr schlechte Chancen und bleibt in der Regel auf seinem Einkauf sitzen.
So klappt der Umtausch online
Wurde das Geschenk im Internet geordert, steht man als Käufer rechtlich etwas sicherer da. Hier gilt nämlich das Fernabsatzgesetz, das unter anderem eine Rückgabefrist fest vorschreibt. Bis zu 14 Tage nach dem Kauf darf der Kunde seinen Widerruf erklären und die bestellten Waren zurücksenden, ohne dabei spezielle Gründe angeben zu müssen. Der Händler ist verpflichtet, die Retouren anzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Es gibt nur wenige Ausnahmen wie Zeitungen, verderbliche Lebensmittel oder individuelle Anfertigungen. Software und digitale Medien wie DVDs müssen außerdem in der Regel originalverpackt und versiegelt bleiben. Die Kosten für Retouren tragen seit Juni 2014 grundsätzlich die Kunden, doch viele Internethändler übernehmen die Versandgebühr aus Kulanz weiterhin.
Einige Onlinehändler weiten die gesetzlich vorgeschriebene Frist zudem freiwillig aus, um ihren Kunden mehr Sicherheit zu geben und den Prozess stressfreier zu gestalten. Wie lange genau die Waren zurückgenommen werden, entscheidet das Unternehmen dabei selbst. Viele bieten zum Beispiel regulär eine Rücknahmefrist von 30 Tagen an. Genauere Informationen finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Händlers.
Vereinzelt bieten Onlinehändler ihren Kunden zur Weihnachtszeit außerdem einen besonderen Service und verlängern ihre Rückgabefrist vorübergehend noch weiter. Das könnte zum Beispiel so aussehen, dass alle ab Anfang November gekauften Waren bis Ende Januar umgetauscht werden dürfen — also im Extremfall gute drei Monate lang.
Unpassendes selbst verkaufen
Ist etwas nicht mehr umzutauschen, muss es trotzdem nicht zwangsläufig im Schrank verschwinden. Was man selbst nicht gebrauchen kann, ist häufig für andere Leute durchaus interessant und kann erfolgreich verkauft werden. Es gibt unterschiedliche Wege, wie aus einem missglückten Weihnachtsgeschenk wieder Geld werden kann.
Den passenden Verkaufskanal finden
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Wenn man daran denkt, seine überflüssig gewordenen Sachen zu verkaufen, kommt einem vielleicht als erstes der Flohmarkt in den Sinn. Hier kann man schließlich für praktisch alles einen Käufer finden, vom kaum benutzten Kinderspielzeug bis zu namenlosen Einzelteilen aus längst verlorenen Geräten. Doch für nagelneue Ware ist das aus einem einfachen Grund nicht der geeignete Verkaufskanal: Wer auf dem Flohmarkt verkauft, bekommt es mit erfahrenen oder zumindest entschlossenen Schnäppchenjägern zu tun. Einen guten Preis zu erzielen ist unwahrscheinlich. Und wer nur einen oder zwei Artikel anzubieten hat, für den lohnen sich Aufwand und mögliche Standgebühren wohl kaum.
Hier bieten Kleinanzeigen und insbesondere Verkaufsplattformen im Internet würdige Alternativen, die hierzulande großen Anklang finden: Laut dem Verband Bitkom soll 2015 etwa ein Viertel der Deutschen geplant haben, langweilige Weihnachtsgeschenke nach dem Fest online zu verkaufen.
Sehr beliebt sind hierfür private Onlineauktionen, bei denen jeder nach Belieben seine alten und neuen Schätze anbieten kann. Das Risiko hierbei ist, dass man den endgültigen Verkaufspreis nicht vorhersehen kann: Wer Pech bei der Auktion hat, muss seine Waren zu einem bescheidenen Preis hergeben. Dafür erreicht man über das Internet einen sehr großen Käuferkreis, ist zeitlich flexibel und hat insgesamt vergleichsweise wenig Aufwand. Alternativ kann häufig auch zum Festpreis verkauft werden. Hier kann man den Verkaufspreis selbst festlegen und somit ausschließen, dass teure Gegenstände als preiswerte Schnäppchen enden. Bei manchen Portalen fallen hierfür jedoch zusätzliche Gebühren an.
Alternativ kann man über Kleinanzeigen versuchen, die gescheiterten Weihnachtsgeschenke wieder zu verkaufen. Online gibt es verschiedene Marktplätze, auf denen man seine Waren in der Regel völlig kostenlos inserieren kann. Hier ist man meist noch etwas flexibler, muss sich jedoch um alle Einzelheiten des Verkaufs selbst kümmern.
Mit etwas Glück bekommt man für unbenutzte Produkte im Netz immerhin noch einen großen Teil des Neupreises zurück und kann sich online Schnäppchen sichern, die dem eigenen Geschmack viel besser entsprechen. So kann aus einem enttäuschenden Geschenk etwas Tolles werden und der eine oder andere Weihnachtswunsch mit etwas Verspätung vielleicht ja doch noch wahr werden.
Geschenke erfolgreich selbst verkaufen
Egal, ob man sich nun für eine Kleinanzeige oder für den Verkauf über eine Auktionsplattform entscheidet: Die Erfolgschancen steigen erheblich mit einer gelungenen Präsentation. Während Inserate in Zeitschriften und Zeitungen am besten so knapp und präzise wie möglich sein müssen, hat man im Internet normalerweise sehr freie Gestaltungsmöglichkeiten. Es ist genug Platz für eine ausführliche Artikelbeschreibung vorhanden, sodass die Eigenschaften und Vorzüge des ehemaligen Weihnachtsgeschenks ganz ohne kryptische Abkürzungen präsentiert werden können.
In den Anzeigentext gehören alle wichtigen Informationen zum Produkt, zum Beispiel Hersteller, Modell, Farbe und Zustand. Die Vorteile und den Nutzen eines Artikels kurz zu erläutern kann ebenfalls hilfreich sein. Natürlich heißt das nicht, dass man detailliert beschreiben sollte, was ein Smartphone allgemein leisten kann — das wissen interessierte Käufer bereits. Aber vielleicht gibt es etwas Besonderes, das nur dieses spezielle Modell bietet: ungewöhnliches Zubehör, limitierte Farbe, außergewöhnlich gute Ausstattung.
Ein oft unterschätzter Faktor für den erfolgreichen Verkauf ist eine gute Rechtschreibung. Fehler können natürlich jedem passieren und kein erster Entwurf muss perfekt sein, doch vor dem Absenden sollte man sein Inserat unbedingt nochmals gründlich überprüfen. Insbesondere im Titel muss online alles korrekt sein, denn der wird in den Suchergebnissen zuerst angezeigt. Ist bereits hier von „Smart Fon“ und „Fernseer“ die Rede, sehen sich die Kaufinteressenten vermutlich lieber bei der Konkurrenz um.
Rechtliche Stolpersteine sicher vermeiden
Bei beiden Methoden ist es wichtig, den Artikel so korrekt und vollständig wie möglich zu beschreiben. Wer wichtige Informationen wie Defekte oder Schönheitsfehler verschweigt oder herunterspielt, um das Angebot attraktiver zu machen, begeht einen Täuschungsversuch. Das wird sich kaum ein Käufer gefallen lassen und spätestens dann drohen rechtliche Folgen. In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Urteile, nach denen auch private Verkäufer für ihre Angebote haften mussten.
Wichtig ist auch, im Anzeigentext darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Verkauf ohne Gewährleistung handelt. Dafür genügt ein Satz wie: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Nur so kann der Käufer zweifelsfrei wissen, worauf er sich einlässt. Die selbstverständliche Ausnahme ist, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.
Bilder sprechen lassen
Bei den meisten Portalen lässt sich kostenlos ein Foto des Artikels hochladen. Bietet die Plattform die Möglichkeit, mehrere Bilder einzustellen, kann man den Artikel aus unterschiedlichen Perspektiven zeigen oder wichtige Details hervorheben. So können interessierte Käufer direkt viele wichtige Daten auf einen Blick erkennen und sich eine eigene Meinung über den Zustand der Ware machen.
Zudem sticht ein Inserat mit einem gelungenen Foto sofort aus der Konkurrenz hervor. Meist werden die Angebote auf Onlinemarktplätzen in einer übersichtlichen Liste oder Tabelle präsentiert, in der alles mehr oder weniger gleichförmig aussieht. Hier wirkt ein ansprechendes Bild als Blickfang, der Interesse weckt somit die Chance auf einen Verkauf erhöht.
Auf dem Foto sollte der Artikel gut zu erkennen sein. Verschwommene Aufnahmen und schlechte Beleuchtung sind Tabu, genau wie fremde Gegenstände, die mit dem eigentlichen Angebot nichts zu tun haben.
Weihnachtsgeschenke tauschen oder verschenken
Im Internet gibt es noch weitere Methoden, um nicht mehr Benötigtes loszuwerden: Tauschbörsen und Gebrauchtwarenhändler zum Beispiel. Auf ersteren tauscht man mit privaten Anbietern, letztere werden kommerziell betrieben. Vor allem im privaten Bereich wird häufig Ware gegen Ware getauscht, während professionelle Händler die Produkte ankaufen. Der Preis richtet sich dabei meist nach Zustand — neuwertige Ware bringt die höchsten Preise — und der aktuellen Nachfrage.
Natürlich gibt es auch noch die Möglichkeit, die ungeliebten Präsente selbst wieder an eine andere Person zu verschenken — so erspart man es sich, ein neues Geschenk zu kaufen. Vielleicht fällt einem direkt jemand ein, der sich ehrlich über das entsprechende Produkt freuen würde, ja für den man es sogar selbst bereits in Betracht gezogen hat. Das kann die perfekte Gelegenheit sein — allerdings muss man sich bewusst sein, dass der ursprüngliche Schenker vermutlich gekränkt reagieren wird, sollte er davon erfahren.