Nachbarschaftsstreitereien vermeiden – worauf geachtet werden sollte
Die Deutschen sind bewiesenermaßen ein Volk, welches gern vor Gericht zieht. Jährlich sind es rund 500.000 Klagen, die vor einem Richter landen. In erster Linie handelt es sich hierbei um Nachbarschaftsstreitereien, die zu schlichten sind.
Leider kommen immer wieder die Gespräche zu kurz, denn in vielen Fällen ahnt der Nachbar nicht einmal, dass er grundlegend stört. Bekannte Themen sind das Schneiden von Obstbäumen auf der anderen Seite, Grillgerüche oder einfach nur ein zu laut aufgedrehter Fernseher. Da ein Garten allgemein als eine Art Ruhe Oase angesehen wird, stören Lärm, Geruch und Kindergeschrei besonders. Diverse Klagen allerdings könnten leicht vermieden werden.
Inhalt
- Streit mit dem Nachbarn vermeiden – darauf ist zu achten
- Reden hilft immer
- Die häufigsten Streitpunkte
- Was ist beim Nachbarschaftsstreit zu tun?
- Welche Versicherungen greifen beim Nachbarschaftsstreit?
- Mediation in einigen Bundesländern Pflicht
- Was hilft gegen einen stressigen Nachbarn?
- Erfolgsquote: Mediator
Streit mit dem Nachbarn vermeiden – darauf ist zu achten
Anders als im Strafrecht, wo der Richter auch einmal einen Fall abweisen darf, geht das im Zivilrecht nicht so einfach. Kleinigkeiten beschäftigen deutsche Gerichte, wenn es zum Beispiel um anstößige Gartenzwerge geht oder Grillgerüche überhand nehmen.
Da über zwanzig Millionen deutsche Bürger über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sind Klagen an der Tagesordnung. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, dass es gar nicht erst soweit kommen muss.
Reden hilft immer
Ist ein neuer Mieter eingezogen, kennt er die Gepflogenheiten nicht gleich. Oft steckt nicht einmal eine böse Absicht dahinter, wenn es um Ruhezeiten, Abstände der Zäune oder Anzahl der Grillfeten geht. Hier ist das Gespräch die beste Möglichkeit, um auf die Bedürfnisse der Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Konfliktlösung heißt das Zauberwort. Eskalationen im Vorfeld vermeiden und immer am Ball bleiben, auch wenn der Nachbar nicht sofort einlenkt.
Sollten sämtliche Gespräche im Sande verlaufen, kann ein Mediator weiterhelfen. Er ist um einiges günstiger, als ein Streit vor Gericht und zudem kostet eine Klage nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Das nachbarschaftliche Verhältnis ist darüber hinaus bis in alle Ewigkeit gestört.
Die häufigsten Streitpunkte
Die häufigsten Streitpunkte sind das Rasenmähen in der Mittagsruhe oder zu laute Musik bzw. Fernseher. Grundsätzlich ist um 22 Uhr Schluss mit lustig egal, ob in der Stadt oder auf dem Land. Viele Gemeinden legten sogar eine Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr fest, was jedoch individuell geregelt ist.
Soll eine Party gefeiert werden, ist darauf zu achten, dass um 22 Uhr der Lärmpegel nach unten geht, sodass sich der Nachbar in seiner Nachtruhe nicht gestört fühlt. Ein weiteres Streitthema ist der Geruch von glühender Holzkohle. Natürlich darf bis 22 Uhr gefeiert werden, aber von Gemeinde zu Gemeinde ist es unterschiedlich, wie oft dieses stattfinden darf. Damit es nicht eskaliert, ist es eine gute Alternative, die Nachbarn mindestens 48 Stunden vorher zu informieren.
Steht nichts Gegenteiliges im Mietvertag, dürfen Mieter in der Wohnung und auf dem Balkon rauchen. Zu Streitigkeiten kommt es allerdings immer wieder, wenn sich Nachbarn durch den Gestank vom Komposthaufen stören lassen. Es ist auch kein Geheimnis, dass diese Art der Entsorgung Ratten und Mäuse anlockt. Ein Gespräch im Vorfeld, kann hierbei entscheidend sein, ob der Nachbar einen Komposthaufen toleriert oder eben nicht.
Kindertoben und Haustiere
Kinder machen nun einmal Lärm, ob es dem Nachbarn gefällt oder nicht. Sie schreien, toben oder lachen und das auch in den eigentlichen Ruhezeiten. Wichtig für Eltern, alles muss im Rahmen bleiben. Toleriert werden müssen nicht, permanentes Getrappel aus der oberen Wohnung oder fortwährendes lautes Geschrei in der Nacht. Gleiches gilt im Übrigen auch bei Tagesmüttern, die in ihrer Wohnung eine Kinderbetreuung ausüben.
Normalerweise regelt ein Mietvertrag gleich zu Beginn, ob Haustiere erlaubt oder keine erwünscht sind. Gerade Katzen sind Streuner, die es sich auch gern einmal in Nachbarsgarten gemütlich machen. Zurzeit gibt es kein Gesetz, was dieses unterbindet. Bei Hunden sieht das anders aus, denn sie und auch ihre Hinterlassenschaften muss der Nachbar nicht dulden. Genauso verhält es sich mit Reptilien oder anderem Getier, besser ist im Vorfeld ein Gespräch. Es gibt jedoch in jedem Bundesland eine Gefahrtierverordnung, die es zu beachten gilt. Geregelt ist hier etwa, dass Hundegebell auf höchstens eine halbe Stunde am Tag zu minimieren ist. In bestimmten Ruhezeiten haben außerdem Hundebesitzer dafür zu sorgen, dass das Tier sich ruhig verhält.
Die Kirschen aus Nachbarsgarten
Äste, die von Bäumen aus dem Nachbargarten herüberhängen, dürfen nicht einfach entfernt werden. Ausnahme ist, wenn Äste behindern, beispielweise in der Einfahrt zur Garage. Es ist jedoch immer ratsam, vorher mit dem Nachbarn zu sprechen, sodass er diese Arbeit selber verrichten kann. Kommt dieser der Aufforderung in einer angemessenen Frist nicht nach, kann selber Hand angelegt werden.
Das Nachbargrundstück darf allerdings nicht eigenmächtig betreten werden. Früchte, die über den Zaun hängen sind ebenfalls tabu, auch darf der Baum nicht geschüttelt werden. Fallobst allerdings ist eine Ausnahme, Früchte auf dem Boden darf jeder einsammeln.
Die häufigsten Streithemen:
- Kinderlärm
- Baumbestände
- Nichteinhaltung von Ruhezeiten
- Grillen
- Laute Musik
- Komposthaufen am Gartenzaun
- Tabakrauch
- Überhängende Äste
- Tierhaltung
- Verbrennen von Gartenabfällen
- Unkrautbewuchs unter dem Zaun
Was ist beim Nachbarschaftsstreit zu tun?
Es gibt diverse Möglichkeiten einen Streit mit dem Nachbarn entgegenzutreten. Die einfachsten Wege sind: Abwarten, Aussitzen oder einfach umziehen. Die wichtigste Regel jedoch heißt: „Ruhe bewahren“. Leicht wird das sicher nicht, aber Racheaktionen erweisen sich in den meisten Fällen als kontraproduktiv. Sinnvoller ist ein Gespräch, was möglichst auf neutralem Boden stattfinden sollte.
Es kann zudem hilfreich sein, eine neutrale Person, als eine Art Schlichter hinzuzuziehen. Fakten müssen auf den Tisch gebracht werden, um möglicherweise einen Kompromiss zu finden. Nutzen sämtliche Bemühungen nichts und auch der Mediator findet keine Lösung, ist der Gang zu einem Anwalt unumgänglich.
Welche Versicherungen greifen beim Nachbarschaftsstreit?
Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist unumgänglich und eine Einigung wird nicht erzielt, ist die nächste Instanz der Gang zu einem Anwalt. Dieser Weg kann unter Umständen dazu führen, dass eine hohe finanzielle Belastung ins Haus steht.
Auf der sicheren Seite sind die Personen, die über eine Privat- Rechtsschutzversicherung verfügen. Im Nachbarschaftsrecht können aber weitere Leistungsbausteine erforderlich sein. Es kann zudem auch sein, dass eine Versicherung die Prozesskosten nicht übernimmt. Die Kostenübernahme hängt in der Regel davon ab, ob sich die Versicherung Erfolg von einer Klage verspricht.
Kommt es zu einem Streit, der sich auf die Grundstücksgrenzen bezieht, ist eine Wohnungs- und Grundstücks- Rechtschutz anzuraten. Wer diese Versicherung als Eigentümer abgeschlossen hat, braucht sich bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung keinerlei Gedanken machen.
Bei allen Versicherungen gibt es jedoch einen Haken, diese greifen erst dann, wenn eine Wartezeit von drei Monaten vergangen ist. Ist die Versicherung kurz vor einem Streit oder währenddessen abgeschlossen worden, kann der Versicherte davon ausgehen, dass die Kosten nicht übernommen werden.
Hinweis:
Einige Rechtschutzversicherungen haben zudem einen entscheidenden Nachteil, nach zweimaliger Inanspruchnahme, kann die Versicherungsgesellschaft die Versicherung ohne Angaben von Gründen kündigen.
Mediation in einigen Bundesländern Pflicht
Das Nachbarschaftsrecht in Deutschland besteht aus einem öffentlichen Teil, sowie einem privaten Teil. Regelungen sind zum Beispiel in der Landesbauverordnung oder im Baugesetzbuch vorgeschrieben. Die meisten Bundesländer verfügen über ein länderspezifisches Nachbarschaftsrecht. Ausgenommen sind:
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg- Vorpommern
Da die Klagen vor den Gerichten in Sachen Nachbarschaftsstreitigkeiten in hohem Maß zugenommen haben, fordern einige Bundesländer sogar Mediationsverfahren. Das Ziel ist, es sollen außergerichtliche Kompromisse gefunden werden. In manchen Ländern ist es sogar vorgeschrieben einen Schlichtungsversuch zu unternehmen, erst danach besteht die Voraussetzung für eine Klage.
Die Pflicht zur außergerichtlichen Streitbeilegung besteht in folgenden Bundesländern:
- Schleswig- Holstein
- Sachsen- Anhalt
- Rheinland- Pfalz
- Nordrhein- Westfalen
- Saarland
- Niedersachsen
- Brandenburg
- Bayern
Was hilft gegen einen stressigen Nachbarn?
In Deutschland ist es längst zu einem gängigen Alltagsproblem geworden. Sei es, der Hausflur wurde nicht ordentlich gereinigt oder der Lärm im Treppenhaus nimmt überhand. Den meisten Streit gibt es der Statistik zufolge nicht etwa bei den Bayern, sondern bei den vornehmen Hanseaten. Jeder zweite klagt hier gegen seinen Nachbarn.
Hier sind es allerdings eher banale Nachbarschaftsstreitigkeiten, was eigentlich nur an der wachsenden Zahl an elektrischen und motorbetriebenen Geräten liegt. Laubsauger und Heckenscheren rauben den letzten Nerv und werden, als Ruhestörung deklariert.
Das Thema vereint eine leichte Brisanz, denn immer mehr Personen leben auf engsten Raum zusammen. Dazu kommt der Faktor, dass es immer mehr Events gibt, die bis spät in der Morgen andauern können.
Der Gang zu einem Anwalt bringt juristisch gesehen kaum Erfolg, denn Verlierer sind de facto beide Parteien. Sie müssen auch nach einem Urteil weiter zusammen wohnen, falls sich nicht einer entscheidet, eine andere Wohnung zu suchen.
Gerade Wohnungseigentümer oder Immobilienbesitzer haben eine große Investition getätigt und wollen nichts anderes, als ihre Ruhe. Die eigenen vier Wände sollten als Ruhe Oase, für Entspannung und den Wohlfühlfaktor sorgen. Eskaliert ein Nachbarschaftsstreit erst einmal, weiß kaum jemand nach einiger Zeit, worum es eigentlich ging.
Erfolgsquote: Mediator
Die Erfolgsquote eines Mediators liegt mittlerweile bei rund 80 Prozent. In der Regel können sich die Beteiligten nach dem Ende in die Augen sehen, ohne Groll gegeneinander zu hegen. Ist also die Kommunikation eingestellt worden, ist der Gang zu einem Mediator geeignet, Streitigkeiten in den Griff zu bekommen.
Die Konfliktbearbeitung bringt allen Beteiligten etwas, denn Interessen und Wünsche kommen an den Tag und können zusammen geklärt werden. Von Vorteil ist, dass kein Beteiligter sein Gesicht verliert und ein normales Zusammenleben danach nicht in weite Ferne rückt.
Liegt also bereits ein Nachbarschaftsstreit vor, ist ein Gespräch genau das Richtige, um einer Eskalation aus dem Weg zu gehen. Zuerst immer miteinander reden, bevor größere Geschütze aufgefahren werden. Werden Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen, gewinnt immer nur einer, dass ist der Rechtsanwalt.