Der gefahrlose Umgang mit Bindemitteln
Bindemittel spielen im häuslichen Bereich eine wichtige Rolle. Ob beim Hobby, beim Hausbau oder bei der Anlage des Gartens – ohne Bindemittel bliebe „kein Stein auf dem Anderen“ und kein Bild würde gelingen und beim Ausbau der eigenen Vier Wände müsste auf Vollholz zurückgegriffen werden. Bei der Verarbeitung von Farben, Baustoffen, Holzwerkstoffen, aber auch Lebensmitteln kommt ihnen eine große Bedeutung zu. Der Umgang mit modernen Bindemitteln ist heutzutage auch für den Laien unproblematisch, jedoch gilt es einige Gesichtspunkte zu beachten.
Inhalt
Ein Bindemittel – was ist das eigentlich genau?
Der Begriff Bindemittel ist nahezu selbsterklärend: Alle Bindemittel dienen dem Zusammenhalt von festen oder flüssigen Stoffen. Bindemittel, die meistens flüssig sind werden den zu bindenden Füllmaterialien beigemischt. In der Bauindustrie kommen Bindemittel von zentraler Bedeutung zum Einsatz: sie können pulverisiert sein, wie zum Beispiel die bekannten Baustoffe Gips und Zement.
Sie sorgen für eine zuverlässige Verbindung von festen Baumaterialien, oder deren Fixierung auf dem Untergrund. Dem Füllmedium zugeführt schaffen sie eine gleichmäßige Durchmischung von Bindemittel und dem Füllstoff. Als ein sich täglich im Gebrauch befindliches Bindemittel sei der allgemein bekannte Klebstoff erwähnt, der Flächen gezielt an bestimmten Stellen irreversibel miteinander verbindet. Auch in der Lebensmittelindustrie kommen Bindemittel zum Einsatz. Hier geht es darum den Nahrungsmitteln die gewünschte Dickflüssigkeit oder Zähigkeit zu verleihen – zu erwähnen sind hier Gelatine, Mehl und Stärke, um nur einige wenige zu nennen.
In der darstellenden Kunst spielen Bindemittel ebenfalls eine wichtige Rolle. Sie dienen der flüssigen und farblosen Verbindung von Farbpigmenten. Die Wahl des Bindemittels ist hier abhängig von der Technik, die vom Maler angewandt wird, der Art der Farben und nicht zuletzt auch vom Untergrund, auf den die Farbe aufgebracht wird. Hier unterscheiden sich die Bindemittel, wenn auf Holz, Papier, Leinwand oder Putz gemalt wird. Je nachdem kommen unter anderem Acrylharz, Epoxidharz, Lein- und Pflanzenöle oder auch Wachs zum Einsatz. Beim Innenausbau der Wohnung werden im Bereich der Holzverarbeitung ebenfalls Bindemittel verwandt.
Bei der Herstellung von Presspahnplatten kommen in der Regel Aminoplaste zum Einsatz. Nicht zuletzt spielen Bindemittel bei der Gefahrenabwehr eine wesentliche Rolle – sie werden im Rahmen von Feuerwehreinsätzen bei Chemie- oder Autounfällen mit austretenden Gefahrenstoffen aufgebracht, aber auch im häuslichen Bereich, zum Beispiel beim privat ausgeführten Ölwechsel sind Bindemittel von zentraler Bedeutung, denn hier geht es um die Verringerung der Verschmutzung durch den Gefahrenstoff, bei dessen ungewollter Freisetzung. Auch können Bindemittel das weitere Austreten von Giftstoffen unterbinden und eine Kontamination des Bodens mit schwerwiegenden Folgen verhindern.
Der Umgang mit Bindemitteln – gesetzliche Vorgaben
Da Bindemittel besondere Gefahren bergen können, da sie als Gase, Dämpfe, Nebel oder auch als feiner Staub die Gesundheit des Benutzers gefährden, gilt es besondere Richtlinien zu beachten. Bindemittel können über verschiedene Wege in den Körper gelangen. Hier steht das Einatmen an erster Stelle: Klebstoffe, oder auch Bindemittel in Farben verdunsten schnell und können über die Lungen aufgenommen werden und gelangen in die Blutbahn. Vergiftungen mit schwerwiegenden Folgen – Schwindel bis hin zur Ohnmacht – kommen nicht selten vor.
Langzeitschäden, wie irreparable Beeinträchtigungen der Lungen- und Leberfunktion müssen durch ausreichende Belüftung, oder den Einsatz von Be- und Entlüftungsanlagen umgangen werden. Ebenso ist der Gebrauch von Atemschutzmasken indiziert, da Feinstäube einmal eingeatmet, langfristig zu schweren Erkrankungen wie Krebs führen können. Auch das Verschlucken von Bindemitteln ist schnell geschehen. Offen herumliegende Nahrungsmittel können unbemerkt kontaminiert und danach konsumiert werden. Magen- und Darmprobleme, bis hin zu akuten Vergiftungen können in der Folge auftreten. Daher ist die Nahrungsaufnahme beim Umgang mit Bindemitteln grundsätzlich verboten.
Da die Symptome einer Vergiftung mit Bindemitteln nicht immer direkt nach der Aufnahme auftreten, ist immer besondere Vorsicht geboten. Auch der Kontakt mit der Haut kann gefährlich sein. So ist auch beim Umgang mit einem alltäglichen Werkstoff wie ihn Zement darstellt besondere Umsicht geboten. Nach der Zugabe von Wasser entwickelt sich eine Lauge, die einen pH-Wert von ungefähr 13 aufweist. Eine solch starke Lauge führt bei fehlender Schutzkleidung zu gefährlichen Verätzungen und kann die Haut nachhaltig schädigen. Da auch die Augen betroffen sein können ist hier das Tragen einer Schutzbrille geboten und von feuchtem Zement verschmutzte Wäsche ist sofort abzulegen.
Die Hobbywerkstatt – gefahrloses Arbeiten mit Bindemitteln
Was im industriellen Bereich gilt, hat ebenso im Privaten Bedeutung. Ein fahrlässiger Umgang mit Bindemitteln kann zu schweren gesundheitlichen Problemen führen, die im schlimmsten Falle chronisch werden können. Einfache Grundsätze helfen dabei gesund zu bleiben: Oberstes Gebot beim Arbeiten mit allen flüchtigen Stoffen ist die optimale Belüftung. So muss der Hobbyraum über eine ausgezeichnete Luftzufuhr verfügen.
Da private Arbeitsräume in der Regel kein elektrisches Be- und Entlüftungssystem besitzen, muss mit einfacheren Mitteln gearbeitet werden. Hier ist das einfache Öffnen eines Fensters nicht genug. Um ein ausreichendes Ergebnis zu erzielen muss für Durchzug gesorgt werden. Das Öffnen einander gegenüberliegender Fenster, oder auch der Tür ins Freie kann bereits für eine ausreichende Entlüftung sorgen, wenn die Arbeiten nicht im Freien ausgeführt werden können, wozu grundsätzlich geraten wird. Das Tragen einer Schutzmaske vervollständigt die Schutzmaßnahme bei leicht und schnell verdunstenden Bindemitteln. Hautkontakt ist bei jedem Bindemittel zu vermeiden.
Schnell fährt die Hand über das Gesicht und schon sind die hochempfindlichen Augenschleimhäute in Mitleidenschaft gezogen! Überlegte, ruhige und besonnene Handlungsabläufe schützen, ebenso wie Schutzbrillen, die Gesundheit. Generell ist im Arbeitsraum ein Erste-Hilfe-Kasten gut sichtbar angebracht und auch fließendes Wasser gehört zur Standartausstattung. Der Hobbyraum muss gut ausgeleuchtet und der Boden sollte wasserdicht angelegt sein, um das Eindringen gefährlicher Stoffe zu verhindern. Da Bindemittel feuergefährlich sein können herrscht im Arbeitsraum absolutes Rauchverbot.
Eine Brandschutztür, sowie das Aufstellen eines leicht zugänglichen Feuerlöschers können dabei helfen Schlimmstes zu verhindern. Nicht vergessen werden sollte auch das Schuhwerk. Mit Bindemitteln kontaminierten Schuhen, kann sich der Stoff unbemerkt in der gesamten Wohnung ausbreiten. Arbeitsschuhe sollten nach Beendigung der Tätigkeit im Arbeitsraum ausgezogen werden und der private Bereich des Hauses nur mit sauberem Schuhwerk betreten werden und selbstverständlich muss für eine ausreichende Sauberkeit am privaten Arbeitsplatz gesorgt werden.
Bindemittel – die optimale Lagerung
Einführend muss gesagt werden, dass Bindemittel am besten gar nicht gelagert werden sollten. Giftig, oftmals hoch entzündlich und flüchtig bergen sie unberechenbare Gefahrenpotentiale für die Gesundheit, sowie Haus und Hof. In die falschen Hände geraten sind sie für alle Beteiligten gefährlich. Gerade Kinder tragen hier ein besonderes Risiko, da sie die Gefahr der verschiedenen Flüssigkeiten, die manchmal sogar angenehm aromatisch riechen, gar nicht einschätzen können und sie von Natur aus neugierig sind. So kann der flinke Griff zu argen Problemen führen. Die Lagerung von Bindemittel bringt also einige Probleme mit sich, die überdacht werden sollten. Zunächst müssen alle Bindemittel außerhalb der Reichweite von Kindern untergebracht werden. Hoch auf einem Regal, am besten für die Kleinen gar nicht sichtbar sollten sie ein unbeobachtetes Dasein führen.
Die Behältnisse in denen sie abgefüllt sind müssen die Originale vom Hersteller sein. Umgefüllt in billige PET Flaschen stellen sie eine große Gefahr dar – sie können aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung den Kunststoff auflösen, unbemerkt auslaufen und in Kontakt mit der Haut kommen. Glas ist und bleibt eines der besten Materialien für die Aufbewahrung gefährlicher Stoffe. Vor den Regalen ist ein Bindevlies, wie es große Betriebszulieferer führen, nicht verkehrt. Dieses kann auslaufende Gefahrenstoffe effektiv eindämmen und schützt so Mensch und Umwelt. Um eine Gasbildung zu vermeiden, die zu einem stark erhöhten Druck innerhalb des Gefäßes führen kann, müssen Bindemittel im Dunklen oder wenigstens im Schatten, fernab der direkten Sonneneinstrahlung aufbewahrt werden. Diese Maßnahme dient nicht zuletzt auch dem Aufrechterhalt der Wirksamkeit des Produktes. Weiterhin ist es ratsam auch private Hobbyräume nach getaner Arbeit abzuschließen. So wird schon im Vorfeld der fremde Zugriff auf das gefährliche Material unterbunden.
Der Besitzer muss jedoch auch darauf achten, Bindemittel nicht über das vorgesehene Verfallsdatum hinaus zu benutzen. Neben dem Verlust an Wirksamkeit, der beim Einsatz zu einem unerwünschten Ergebnis führen kann, kann die über die Zeit einsetzende chemische Veränderung des Stoffes ihn soweit modifizieren, dass schon beim Öffnen die Gefahr gesundheitlicher Schäden besteht. Auch dürfen Bindemittel nur in dem für sie vorgesehenen Arbeitsbereich ihren Einsatz finden. Selbst ähnliche Bindemittel dürfen sich nicht gegenseitig ersetzen, da sie als chemischer Stoff mit dem falschen Reaktionspartnern unliebsame Ergebnisse erzielen – ebenso ist das Mischen von verschiedenen Bindemitteln ein Tabu.
Wie werden Bindemittel fachgerecht entsorgt?
Immer wieder bleiben nach getaner Arbeit Reste zurück, die nach längerer Aufbewahrung an Wirksamkeit verloren haben oder einfach nicht mehr benötigt werden. Die Entsorgung von Bindemitteln findet grundsätzlich nicht über den Hausmüll statt. Bindemittel können chemisch hochkomplexe Substanzen sein, die nachweislich den Boden und das Wasser in Gefahr bringen können. Ein fahrlässiger Umgang mit ihnen kann schwerwiegende ökologische Folgen haben und strafrechtliche Untersuchungen nach sich ziehen. Den Entsorgungshinweisen der Hersteller, die auf dem Etikett der jeweiligen Flasche Erwähnung finden, ist Folge zu leisten und Substanzen dieser Art werden grundsätzlich nicht vom privaten Haushalt entsorgt. Hierfür gibt es professionelle Stellen.
Manche Gemeinden bieten die fachgerechte Entsorgung privater Chemieabfälle über ein so genanntes Schadstoffmobil an. Dort können Privatpersonen ihre Reste an Bindemitteln abgeben, wobei allerdings nur kleinere, haushaltsübliche Mengen akzeptiert werden. Die Zeitungen informieren über die verschiedenen Abholtermine und Orte. Der Recyclinghof der örtlichen Mülldeponie nimmt ebenfalls chemischen Abfall als Sondermüll, manchmal gegen eine Gebühr, entgegen – ein kurzer Weg, der sich lohnt. Unabhängig von der Menge schädigt der Betreffende sich und andere mit der Entsorgung im eigenen Garten. Ganz zuletzt sei gesagt: Auch die private Toilette ist niemals zum Fortspülen von Bindemittelresten geeignet!