Wie Vermieter sich vor Mietnomaden schützen können
Das Vermieten von Wohnungen ist in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen für Hausbesitzer eine interessante Geldanlage. Im Bereich der Vermietung gibt es jedoch nicht nur positive Seiten. Immer häufiger ist von so genannten Mietnomaden zu hören, die eine Wohnung anmieten, den vereinbarten Mietzins aber nie oder nur über einen sehr kurzen Zeitraum bezahlen. Droht der Vermieter die Zwangsvollstreckung an, ziehen die Mietnomaden in eine neue Mietwohnung weiter, die sie oft ebenfalls nicht bezahlen. Es ist daher wichtig, bei der Neuvermietung ein hohes Maß an Vorsicht walten zu lassen und die Mieter genau zu überprüfen. Lediglich auf den optischen Eindruck sollte man sich nicht verlassen.
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Mietnomaden sind keine Seltenheit
Wird eine Wohnung oder ein Haus angemietet, wird zwischen dem Mieter und dem Vermieter ein Vertrag geschlossen, der die gegenseitigen Rechten und Pflichten beinhaltet. Zu den Pflichten des Mieters gehört es unter anderem, den monatlich vereinbarten Mietzins an den Vermieter zu überweisen und das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Immer häufiger jedoch halten sich Mieter nicht an diese Vereinbarungen und werden zu Mietnomaden. Hierunter versteht man Mieter, die eine Wohnung beziehen, ohne die Miete zu entrichten. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Während einige Menschen tatsächlich finanziell nicht in der Lage sind, das Geld zu bezahlen, missbrauchen Andere ihre Mietrechte und verweisen auf angebliche Mängel. Sie bleiben nur etwa zwei Mieten im Rückstand, was das juristische Vorgehen erheblich erschwert. In beiden Fällen jedoch werden dem Vermieter finanzielle Schäden in Form von Mietausfall zugefügt, die dieser natürlich ersetzt haben möchte. Hinzu kommt, dass oftmals die Wohnungen nicht pfleglich behandelt werden und nach dem Auszug eine vollständig Renovierung notwendig wird. Auch dies verursacht hohe Kosten und bringt Vermieter regelmäßig an den Rand des Ruins.
Mietnomaden tarnen sich oft gut
Generell gilt, dass es nie zu 100 Prozent möglich ist, sich vor Mietnomaden zu schützen, denn viele von ihnen treten als seriöse Menschen auf. Sie erscheinen vertrauenswürdig, geben sichere Arbeitsplätze an und wickeln so viele Vermieter um den sprichwörtlichen Finger. Es ist daher wichtig, bei einer Neuvermietung genau hinzusehen und die gemachten Angaben zu überprüfen. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, von neuen Mietern eine Selbstauskunft zu fordern und diese genau zu studieren. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, nicht nur den Angaben des potenziellen Mieters zu vertrauen, sondern auch Belege in Form von Arbeitsverträgen, Gehaltsnachweisen oder Kontoauszügen einzufordern. Auch eine Schufa-Auskunft kann zeigen, welche finanziellen Möglichkeiten bestehen und ob ggf. bereits die Überschuldung droht.
Darauf sollten Vermieter bei einem neuen Mietverhältnis achten:
Vom Auftreten des Mieters nicht blenden lassen
Viele Mietnomaden sind nicht auf den ersten Blick erkennbar. Vermieter sollten sich daher weder von teurer Kleidung noch von einem teuren Auto blenden lassen. Besser ist es, detaillierte Informationen einzufordern und sich diese belegen zu lassen. Sollte der Interessent keine Angaben machen wollen, hat er wohl etwas zu verbergen.Die Bonität des Mieters ist entscheidend
Vermieter, die sicher gehen wollen, dass der vereinbarte Mietzins gezahlt wird, benötigen solvente Mieter. Neben den Angaben in der Selbstauskunft bietet sich auch die Möglichkeit, einige Unterlagen anzufordern:
- Gehaltsnachweis
- Kontoauszüge
- Schufa-Auskunft für Vermieter (kann individuell angefordert werden)
Renommierte Datenbanken abfragen
Auch ein Blick in renommierte Datenbanken wie die Vermieter-Schutzgemeinschaft oder die Deutsche Mieter Datenbank können helfen, Mietnomaden zu erkennen. Dies gilt natürlich nur, wenn der Mieter bereits auffällig geworden ist und einen anderen Vermieter geprellt hat.
Vorherigen Vermieter fragen
Im Rahmen der Selbstauskunft ist es möglich, Angaben zum vorherigen Vermieter zu erhalten. Hiermit ist es möglich, eine „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ einzufordern. Der bisherige Vermieter bestätigt hierauf, dass alle Mietzahlungen pünktlich und ohne Probleme erfolgt sind. So kann ausgeschlossen werden, dass die Interessenten nicht schon vorher negativ aufgefallen sind.
Kaution als Mietsicherheit
Um sich vor einem Mietausfall zu schützen, verlangen viele Vermieter eine Mietkaution, die etwa in bar oder auf einem Sparkonto hinterlegt wird. Bei verspäteten Mietzahlungen oder auch beim Auszug kann der Vermieter dann auf dieses Geld zurückgreifen, sofern Forderungen bestehen.
Mietausfallversicherung und Rechtsschutzversicherung können helfen
Versicherungen gegen Mietnomaden bieten eine gute Möglichkeit, finanzielle Risiken zu begrenzen. Im Rahmen der Mietausfallversicherung ist es sogar möglich, nicht gezahlte Mieten zurück zu erhalten. Die Rechtsschutzversicherung hingegen hilft, gegen Mietnomaden vorzugehen. Entsprechende Versicherungsangebote findet man sowohl bei freien Versicherungsvermittlern wie auch im Internet.
Schlüsselübergabe genau planen
Die Übergabe des Schlüssels sollte nie nach dem ersten Gespräch erfolgen. Erst dann, wenn der künftige Mieter die Kaution hinterlegt, die geforderten Unterlagen eingereicht und den Vertrag unterzeichnet hat, kann der Schlüssel ausgegeben werden.
Tipp: In einem persönlichen Gespräch lässt sich viel über Menschen erfahren. Nutzen Sie diese Möglichkeit und vertrauen Sie auch auf Ihr Bauchgefühl!
Mit säumigen Mietern ins Gespräch kommen
Obwohl die Angst vor Mietnomaden groß ist, ist natürlich nicht jeder säumiger Mieter gleich kriminell. Oftmals gab es persönliche oder finanzielle Schicksalsschläge, die die pünktliche Bezahlung der Miete unmöglich machen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sofort mit dem Mieter ins Gespräch zu kommen, um eventuell eine Ratenvereinbarung zu treffen. Mieter, denen an Mietverhältnis gelegen ist, werden hier kooperieren und gemeinsam mit dem Vermieter versuchen, eine Lösung zu finden. Sollte der Mieter dem Lösungsvorschlag jedoch nicht zustimmen oder die Zahlungsvereinbarung nicht einhalten, ist es wichtig, nicht weiter auf Worte zu vertrauen, sondern schriftlich ein Zahlungsziel zu nennen. Verstreicht auch dies, folgt im Anschluss die zweite Mahnung, der dann die fristlose Kündigung folgen kann. Reagiert der Mieter auch auf die Kündigung nicht und verlässt er die Wohnung nicht freiwillig, kann eine Räumungsklage angestrebt werden. Wichtig ist es, in einem solchen Fall nie eigenmächtig zu handeln, auch wenn man sich selbst im Recht sieht. Vielmehr sollten sich Vermieter an den zuständigen Gerichtshof wenden, Klage erheben und schließlich das Gerichtsurteil abwarten. Dann besteht Rechtssicherheit, mit der sogar die Zwangsvollstreckung eingeläutet werden kann.
Der grobe zeitliche Rahmen von Kündigung und Räumung
- bei Mietrückstand Gespräch mit dem Mieter suchen und Zahlungsvereinbarung treffen
- zwei schriftliche Mahnungen im Abstand von zwei Wochen
- Kündigung kann dann nach gut sechs Wochen ausgesprochen werden
- Räumungsklage nach durchschnittlich 3,5 Monaten
(Verzögerungen durch Kostenerwägungen oder Anwaltsrücksprache möglich)
- Zeitraum bis zum Gerichtsurteil: durchschnittlich 5,5 Monate
- Räumung durch den Gerichtsvollzieher: durchschnittlich zwei Monate
Wie die oben genannten zeitlichen Durchschnittswerte zeigen, vergehen zwischen der ersten Mahnung und der letztlichen Räumung der Wohnung durchaus mehrere Monate, oft müssen Vermieter sogar mehr als ein Jahr warten, bis sie ihren Wohnraum wieder nutzen können.
Eine Detektei gegen Mietnomaden beauftragen
Sind die Mietnomaden spurlos verschwunden, ist es oft auf rechtlichem Wege sehr schwierig, offene Mietzahlungen einzuklagen oder eine Zwangsvollstreckung zu erreichen. Zudem werden die Wohnungen oft stark verwüstet, sodass Vermietern zusätzliche Kosten aufgebürdet werden. Wer in diesen Fällen keine Versicherung gegen Mietnomaden hat, bleibt auf den Kosten sitzen. Eine Alternative ist es, eine Detektei zu beauftragen, die sich auf dieses Thema spezialisiert hat. Ist eine Detektei gegen Mietnomaden im Einsatz, hat sie sich darauf spezialisiert, die entsprechenden Personen zu finden, sie in ihrem neuen Mietumfeld zu beobachten und deren finanzielle und berufliche Situation zu überprüfen. Oftmals ergibt sich hieraus, dass doch pfändbares Einkommen vorhanden ist, welches für die Rückführung der offenen Forderungen genutzt werden kann. Der Vermieter kann in diesen Fällen eine Lohnpfändung anstreben und erhält so sukzessive sein Geld zurück. Wichtig ist es natürlich, eine entsprechend spezialisierte Detektei zu finden, die über langjährige Erfahrung verfügt und so auch in schwierigen Situationen helfen kann.