So können Kredite umgeschuldet werden

Die Umschuldung bestehender Kredite kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein. Ist das Zinsniveau seit dem Abschluss der Verträge gesunken, könnte der Neuabschluss von Darlehen enorme Einsparungen mit sich bringen. Sollte die monatliche Belastung hingegen derzeit zu groß sein, kann eine Umschuldung helfen, die Rate zu senken und die Finanzierung langfristig zu sichern.

Vorteile einer Kreditumschuldung

Beim Abschluss von Krediten vereinbaren Kunde und Bank in der Regel Laufzeiten von mehreren Jahren. In dieser Zeit bleiben Kreditrate und Zinssatz konstant, was für beide Seiten Vorteile bietet. Sinkt das Zinsniveau hingegen während der Vertragslaufzeit, könnte bei einem neuen Kreditabschluss eine deutlich geringere Belastung auftreten. Gerade in diesen Situationen sollten Kreditkunden daher genau hinsehen und die verschiedenen Angebote der Banken vergleichen. In der heutigen Zeit sind solche Vergleiche auch problemlos online möglich und können von zu Hause aus erledigt werden. Je nach Kredithöhe und Restlaufzeit sind durch eine solche Umschuldung Einsparungen von einigen hundert Euro möglich. Doch nicht nur bei gesunkenem Zinsniveau lohnt sich das Umschulden, auch dann, wenn die aktuelle Rate zu hoch ist, sollten Kreditnehmer darüber nachdenken. Mit dem Neuabschluss des Darlehens ist es vielfach möglich, die Laufzeit zu verlängern und so die Belastung zu senken. Mit einer solchen Maßnahme wird sichergestellt, dass die Finanzierung langfristig und ohne Probleme möglich ist.
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Dispositions- und Ratenkredite können einfach umgeschuldet werden

Bei einer Kreditumschuldung wird ein bestehendes Darlehen durch den Neuabschluss eines Kredites abgelöst. Voraussetzung hierzu ist natürlich, dass das alte Darlehen vorab gekündigt wurde und auch die Kündigungsfristen eingehalten werden. Soll ein Dispositions- bzw. ein Rahmenkredit umgeschuldet werden, ist dies in der Regel ohne zeitliche Beschränkungen möglich, denn Kündigungsfristen gibt es bei diesen Krediten nicht. Die Umschuldung wird einfach durch Überweisung des Kreditbetrages auf das jeweilige Konto vollzogen. Auch bei bestehenden Ratenkrediten ist es in den meisten Fällen ohne Komplikationen möglich, umzuschulden. Meist ist in den Allgemeinen Darlehensbedingungen eine Kündigungsfrist von drei Monaten vereinbart. Einige Banken gewähren ihren Kunden sogar ein jederzeitiges Sondertilgungsrecht, das auch vorzeitige Rückzahlungen mit einschließt. In einem solchen Fall wäre die Umschuldung, ähnlich wie beim Dispositionskredit, einfach durch Überweisung des noch offenen Restbetrages möglich.

So werden Kredite umgeschuldet:

1. Neuen Kreditanbieter mit günstigen Konditionen finden
2. Bisherigen Kredit kündigen
3. Neuen Kredit online oder in einer Bankfiliale abschließen
4. Übertragung eventuell vorhandener Sicherheiten und Überweisung des Geldbetrages

Bei Baufinanzierungen drohen mitunter Vorfälligkeitsgebühren

Etwas komplizierter ist die Umschuldung bei Baufinanzierungsdarlehen. Hier werden Zinsbindungsfristen vereinbart, die meist zehn Jahre betragen. Ähnlich wie beim Ratenkredit werden für diese Zeit feste Zinsen und feste Raten vereinbart, sodass für Bank und Kunde Planungssicherheit besteht. Sollte der Kunde den Kredit jetzt vorzeitig zurückzahlen wollen, entsteht für die Bank ein Verlust, den sie natürlich ersetzt haben will. In der Praxis wird hier von der Vorfälligkeitsentschädigung gesprochen. Sie soll für den entgangenen Gewinn entschädigen und wird daher auf Basis des Restkreditbetrages, der Restlaufzeit sowie des aktuellen Zinsniveaus im Vergleich zum damaligen Zinsniveau ermittelt. Sollten die Zinsen also deutlich gesunken sein, kann eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Bei Restsummen von mehr als 100.000 Euro berechnen einige Banken durchaus mehr als 10.000 Euro. Kreditnehmer sollten daher vorab genau prüfen, ob in einem solchen Fall eine Umschuldung tatsächlich sinnvoll ist. Alternativ kann diese auch erst am Ende der Zinsbindung durchgeführt werden, denn dann kann der Kredit ohne weitere Fristen getilgt werden.

Übertragung eventuell vorhandener Sicherheiten

Bei vielen Krediten fordern die Banken eine Sicherheit, die dann in Anspruch genommen werden kann, wenn Kreditnehmer ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Bei Baudarlehen beispielsweise wird vielfach eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen, bei anderen Krediten können auch Verpfändungen von Guthaben oder die Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen vereinbart werden. In jedem Fall ist es wichtig, dass diese Sicherheiten an die neue Bank übertragen werden. Dies erfolgt in einem so genannten Treuhandauftrag. Die neue Bank wird die Sicherheiten bei der alten Bank anfordern. Diese stimmt der Übertragung zu, sofern im Gegenzug der noch offene Kreditbetrag getilgt wird. Man nennt dies daher auch „Zug-um-Zug-Geschäft“. In der Praxis haben Kreditkunden mit einem solchen Treuhandauftrag wenig zu tun, sie müssen diesem lediglich mit ihrer Unterschrift zustimmen. Die Abwicklung erfolgt dann über die internen Abteilungen der Banken.

Überweisung des Kreditbetrages

Wurden alle Formalitäten erledigt und wurden die Sicherheiten übertragen, kann nun auch der Geldbetrag überwiesen werden. Dies wird wiederum von der Bank getätigt, sodass Kunden hiervon nicht berührt werden. Um den genauen Kreditbetrag zu überweisen, wird vorab natürlich angefragt, welche Restschuld aktuell zu Buche steht. Mit Überweisung des Betrages beginnt bei dem neuen Kredit die Ratenzahlung, alle Verpflichtungen aus dem Altkredit hingegen sind erledigt. Um sicherzustellen, dass wirklich alle offenen Posten beglichen wurden, sollten Kreditnehmer von ihrer Bank eine Bestätigung für die Kreditrückzahlung anfordern. In der Regel wird diese ohne Nachfrage erstellt und per Post versandt.

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