Wissenswertes über den Energieausweis

Seit mehreren Jahren ist der sogenannte Energieausweis in aller Munde. Was ist das eigentlich und wer bekommt ihn? Betroffen sind in erster Linie Immobilienbesitzer und die, die es werden wollen. Diejenigen, die ein Haus gebaut haben oder bauen möchten, haben es relativ einfach, an einen Energieausweis zukommen. Je nach Ausweisart unterscheidet sich jedoch der Aufwand.

Für einen Bedarfsausweis ist eine Begehung der Immobilie nötig, bei einem Verbrauchsausweis, reichen lediglich die Verbrauchsdaten. Hier kommt beispielsweise eine Heizkostenabrechnung in Betracht. Allerdings enthält die Energiesparverordnung ganz genaue Vorschriften. Für bereits gebaute Häuser und Wohnungen, gelten bundesweite einheitliche Regelungen.

Was man über den Energieausweis wissen sollte

Der Energieausweis- oder Pass ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Hauses. Mit der Hilfe dieses bedarfsorientierten Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Der Ausweis weist die Qualitätsmerkmale aus und macht den Energiebedarf sichtbar.

Der Ausweis ist dann nötig, wenn ein Gebäude oder Teile davon neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden. Zeigt sich eine Person interessiert, kann dieser auf Nachfrage eine Kopie erhalten.

Bereits seit dem 1. Januar 2009 gilt der Energieausweis für sämtliche Wohngebäude. Für ein Gebäude, welches nicht bewohnt wird, gilt die Pflicht ab den 1. Juli 2009. Es gibt bestimmte Kriterien, für welche Gebäude welche Ausweise vorgesehen sind und es gibt auch Ausnahmen. So sind beispielsweise kleine Gebäude, Gewächshäuser, Ställe oder ähnliches nicht betroffen.

Unterschiede zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Diejenigen, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, haben zwischen zwei unterschiedlichen Varianten die Wahl. Eigentümer sollten sich auf jeden Fall vor der Ausstellung eines Energieausweises informieren und Nutzen und Kosten genau abwägen.

Unabhängig davon ist ein Eigentümer dazu verpflichtet, einem Kaufinteressenten oder einem neuen Mieter den Ausweis vorzulegen. Wer eine Immobilienanzeige in einer Zeitung veröffentlichen möchte, sollte ebenfalls über einen Energieausweis verfügen.

Große Ausnahmen sind natürlich die Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, ein Energieausweis ist hierfür nicht notwendig. Voraussetzung für einen Energieausweis ist die energetische Qualität des Hauses. Das Dokument erteilt Auskunft, über die jeweilige Energieeffizienz. Für Kauf- oder Mietinteressenten kann das durchaus ein wichtiges Kriterium darstellen, um die Gesamtkosten abschätzen zu können.

Generell kann jeder Immobilienbesitzer für sein Haus einen bedarfsorientierten Energieausweis erstellen lassen. Kosten in Höhe von 500 Euro oder mehr, je nach Aufwand, kommen auf ihn zu. Der verbrauchsorientierte Ausweis schlägt mit Kosten zwischen 25 und 100 Euro deutlich weniger zu Buche. Nicht immer ist ein Energieausweis die beste Lösung, denn bestimmte Auflagen sind zu erfüllen:

  • es müssen sich mindestens 5 Wohnungen im Gebäude befinden
  • ein Bauantrag wurde nach dem 1. November 1977 gestellt
  • das Gebäude wurde nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet

Für Immobilienbesitzer bedeutet das: gibt es in dem Gebäude weniger als 5 Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem Stichtag 1. November 1077 gestellt, ist der teure Energiebedarfsausweis Pflicht.

Der Bedarfsausweis

Für diesen Ausweis ist ein aufwendiges Berechnungsverfahren des theoretischen Energiebedarfs nötig. Welche Dämmung befindet sich zum Beispiel an der Außenwand? Gibt es Energiesparfenster? Welche Heizungsanlage wurde installiert? Ein Fachmann ist nötig, um diese Kriterien vollständig zu untersuchen. Grundlage hierfür ist eine Berechnung der Planungsunterlagen, sowie eine Checkliste.

Bei einer Begehung des Hauses werden Daten erfasst, die über ein eventuelles Heizverhalten mit anderen Immobilien verglichen, Aufschluss geben. Zudem erkennt ein Fachmann, wo und um welche Schwachstellen es sich in den energetischen Bereichen handelt. Hieraus darf er durchaus Modernisierungsempfehlungen abgeben. Der Fachmann gibt mit einem Energieausweis somit nicht nur einen Ist- Zustand an, er zeigt weiterhin auf, welche Möglichkeiten sich durch Kosteneinsparungen ergeben.

Der Verbrauchsausweis

Ein Verbrauchsausweis ist um einiges kostengünstiger, leider auch weniger aussagekräftig. Hier wird der tatsächliche Energieverbrauch eines Gebäudes aufgeführt. Dazu zählen unter anderem die Heizung und die Warmwasserbereitung. Beides wird in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter der Nutzungsfläche angegeben.

Bei Häusern, die nicht bewohnt werden, kommen Werte für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung hinzu. Hierzu sind in der Regel die drei letzten Heizkostenabrechnungen notwendig. Bei diesem Ausweis lässt sich nur bedingt eine Aussage machen, denn jeder Mensch hat ein individuelles Heizverhalten.

Hat der Energieausweis einen Wert?

Ein Energieausweis soll eigentlich klare Informationen über den Energieverbrauch eines Gebäudes liefern. Seit einigen Jahren ist sogar ein Bußgeld fällig, wenn Immobilienbesitzer bei Anzeigen keine Kennwerte aus dem Ausweis geben können. Allerdings sind Experten der Meinung, der Energieausweis ist eines besonders und zwar ein Flop.

Besitzer bemängelten vor allem, dass verschiedene Energieberater zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen bei Begehungen eines Hauses kamen. Hängt es also mehr oder weniger von der Arbeitsweise eines Energieberaters ab, welchen energetischen Bedarf ein Gebäude hat?

Fakt ist: ein Mieter bekommt keinen Hinweis darauf, mit welchen Heizkosten er tatsächlich zu rechnen hat. Bei einem Vergleich von 32 Vergleichsausweisen und 21 Bedarfsausweisen gab es Abweichungen von bis zu 26 Prozent bei den Verbrauchsausweisen und sogar bis zu 108 Prozent bei den Bedarfsausweisen.

Wann muss der Energieausweis ausgestellt werden?

Der Ausweis muss ausgestellt werden, wen sich Eigentumsverhältnisse ändern. So zum Beispiel beim Verkauf eines Hauses oder der Vermietung einer Wohnung. Seit dem 01.07.2009 muss für alle Wohn- und Nichtwohnhäuser jedem Käufer oder Mieter auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden.

Gültig ist ein Energieausweis über einen Zeitraum von 10 Jahren, soweit keine Gründe bestehen, einen neuen Ausweis zu beantragen. Das ist der Fall, wenn es zu Modernisierungsmaßnahmen oder zu größeren Erweiterungen kommt.

Hinweis:
Bei Gebäuden, bei denen eine energetische Modernisierung durchgeführt wird, kann ein Bedarfsausweis zweckmäßig sein. Ein Renditeobjekt zum Beispiel kann unter Umständen, als energetisch günstig ausgewiesen werden und kann so leichter zu vermieten sein.

Vorteile einer Online Bestellung von einem Energieausweis

Wer sein Haus nicht sanieren und trotz allem einen Energieausweis möchte, kann das bestens mit einem Online- Anbieter erledigen. Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Datenerfassung selber durchzuführen, um dann auch selbst zu entscheiden, wie die genauen Daten aussehen. Die Qualität allerdings, ist abhängig davon, ob der Nutzer nur die Mindestangaben eingibt.

Bei der Erstellung kann ein Nutzer auf Paragraph 9 der EnEV (Energieeinsparverordnung) auf gesetzliche Standardwerte zurückgreifen. Diese sind jedoch in vielen Fällen schlechter, als wenn die genauen Daten zur Verfügung gestellt werden.

Fakt ist aber, der Begriff Energieberater ist nicht geschützt und darum ist bei der Auswahl äußerste Vorsicht geboten. Die zur Ausstellung von Energieausweisen nötige Qualifikation und das Fachwissen wird durch ein Studium im Bereich Energie, Lehrgängen, sowie durch Berufserfahrung erreicht.

Was schreibt die Energiesparverordnung eigentlich vor?

Die Energiesparverordnung oder kurz EnEV genannt, sieht vor, wann und wem der Energieausweis vorgelegt werden muss. Wichtig ist der Ausweis, wenn eine Immobilie veräußert werden soll und der Käufer auf die Einsicht des Ausweises besteht. Es ist dabei egal, ob der Ausweis online beantragt oder vor Ort erstellt wurde.

Kurzfassung der Energiesparverordnung:

  • Pflicht zur Abgabe energetischer Kennwerte in gewerblichen Immobilienanzeigen
  • Pflicht zur unaufgeforderten Vorlage gegenüber einem Kauf- oder Mietinteressenten
  • Pflicht zur Aushändigung an einen Käufer oder Mieter
  • Pflicht zum Aushang in behördlich genutzten Gebäuden, ab einer Nutzfläche von über 500 Quadratmetern
  • Pflicht zum Aushang in bestimmten nicht behördlich genutzten Gebäuden

Welche Daten sind zur Energiebedarf – Errechnung nötig?

Zur Errechnung der gebäudebezogenen Daten sind bestimmte Grundlagen nötig, die aus dem Energieverbrauch hervorgehen. Hierzu zählen unter anderem Strom, Heizöl, Gas, Pellets usw. Die übliche Maßzahl des Energiebedarfs ist „Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr“.

Ein Verbraucher kennt die Einteilung schon von Kühlschränken, Kühltruhen. Herden und anderen Elektrogeräten. Die Energieklassen sind seit dem 1. Mai 2014 auch für Immobilien relevant. Im Endeffekt dienen die Daten dazu, dass ein Verbraucher schnell die Energieklassen und damit den Energieverbrauch erkennt.

Im Ganzen gibt es neun Klassen, die von A+ (sehr effizient) bis H (hoher Energiebedarf) reichen. Die genauen Angaben über ein jeweiliges Gebäude sind erst nach Prüfung möglich, es kann jedoch von folgenden Unterteilungen gesprochen werden:

A: Mehrfamilienhaus Neubau
B: Einfamilienhaus Neubau
C: Einfamilienhaus energetisch gut modernisiert
E: Durchschnitt Wohngebäudestand
F: Mehrfamilienhaus energetisch nicht wesentlich modernisiert
G: Einfamilienhaus energetisch nicht wesentlich modernisiert

Hinweis:
Energieausweise, die vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, behalten ihr Gültigkeit, auch wenn es darin keinerlei Angaben der Energieeffizienzklassen gibt.

Wie hoch ist der Aufwand zur Ausstellung eines Energieausweises?

Für einen verbrauchsorientierten Energieausweis sind lediglich Daten nötig, die der Hausbesitzer liefert. Wird ein bedarfsgerechter Energieausweis benötigt, muss der Fachmann Daten über Gebäudesubstanz, Ist- Zustand und Sanierungsvarianten einbinden. Zudem kann er bestimmte Sanierungsmaßnahmen vorschlagen.

So sieht der typische Ausstellungs- Ablauf aus:

Der Immobilienbesitzer sollte sich möglichst mehrere Angebote von unterschiedlichen Anbietern einholen. Es muss geklärt sein, um welchen Energieausweis es sich handeln soll. In Frage kommen bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert. Der Eigentümer muss für sich bestimmen, welcher Ausweis ihm sinnvoll erscheint.

Ist eine Ortsbegehung vorgesehen, begutachtet der Aussteller des Ausweises das Gebäude. Es werden relevante Daten aufgenommen und, wenn möglich auch Baupläne eingesehen. Danach wird der Energieausweis mittels einer speziellen Software erstellt. Die Übergabe erfolgt entweder per Post oder persönlich.

Wem das zu umständlich ist, sollte seinen Energieausweis online bestellen, dass bietet zudem noch einige Vorteile. An erster Stelle wäre die schnelle Verfügbarkeit zu nennen. Innerhalb nur eines Werktages geht der Energieausweis an den Immobilienbesitzer. Er erhält innerhalb 24 Stunden den Ausweis. Per Post dauert das Ganze ungefähr 2 bis 3 Tage.

Wer einen seriösen Partner auswählt, bekommt eine sichere Bezahlung geboten. Der Aussteller bietet zum Beispiel Sofortüberweisung oder Bezahlung durch PayPal an. Der Online- Energieausweis ist genauso zu 100 Prozent gültig, wie ein Ausweis, der vor Ort ausgestellt wurde. Bei einem professionellen Partner, ist der Energieausweis schnell erstellt, denn sämtliche Schritte werden klar, übersichtlich und ausführlich erklärt.

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